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ANLEGER Frage: an Malte Diesselhorst Landesgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Telekom-Aktionäre müssen warten

Seit Montag läuft in Frankfurt am Main der Musterprozess um die Börsengänge der Deutschen Telekom in den Jahren 1999 und 2000. Welche Aktionäre würden profitieren, wenn die Telekom Schadenersatz zahlen muss? Können Telekom-Aktionäre heute noch etwas tun, um Ansprüche geltend zu machen?

In den jetzt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt laufenden Musterverfahren sollen grundlegende Fragen der rund 16 000 Schadenersatzklagen aus dem zweiten und dritten Börsengang der Telekom geklärt werden.

Weil die Musterverfahren die ersten dieser Größenordnung sind und das Gericht einen sehr komplexen Sachverhalt klären muss, rechnen alle Beteiligten mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer. Gehen die Musterverfahren zugunsten der Kläger – also der Aktionäre – aus, so werden die zwischenzeitlich ausgesetzten Einzelklagen fortgeführt und das Ergebnis der Musterverfahren gilt auch für diese Prozesse. Die Kläger können dann mit einem Schadenersatz rechnen. Bestenfalls müssten die Kläger so gestellt werden, als hätten sie die Aktien seinerzeit nicht gezeichnet. Das könnte zu einem vollständigen Ausgleich des entstandenen Schadens führen. Für die Kläger besteht allerdings noch eine erhebliche Unsicherheit, ob und in welcher Höhe sie tatsächlich am Ende eine Zahlung erhalten werden.

Zugutekommen würde ein erfolgreicher Prozessausgang nur den Telekom-Aktionären, die bereits geklagt haben. Weil eventuelle Prospekthaftungsansprüche inzwischen verjährt sind, ist es nicht mehr möglich, heute noch eine erfolgversprechende Klage zu erheben. Selbst wenn sich also im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass seinerzeit falsche Prospektangaben gemacht wurden, würde die überwiegende Zahl der damaligen Zeichner, die nicht geklagt haben, leer ausgehen. Eine „Allgemeinverbindlichkeit“ hätte eine Verurteilung der Telekom nicht, anders als etwa in den USA, wo auch nicht klagende Aktionäre in solchen Fällen ihre Ansprüche noch anmelden können. Für heutige Telekom-Aktionäre hat dies allerdings den Vorteil, dass der Ausgang des Prozesses für die Telekom selbst kein existenzielles Risiko mehr darstellt.

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an Malte Diesselhorst

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