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Wirtschaft: Finanzminister: Neue Abschreibungsregeln dringend erforderlich

BONN (mat/HB). Das Bundesfinanzministerium (BMF) will alle Abschreibungstabellen für die Unternehmen überarbeiten.

BONN (mat/HB). Das Bundesfinanzministerium (BMF) will alle Abschreibungstabellen für die Unternehmen überarbeiten. Im Durchschnitt wird dann in den 100 Branchentabellen und in der allgemeinen Tabelle die sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verlängert, die den Abschreibungen zugrunde gelegt wird. Dadurch werden die jährlichen Abschreibungsbeträge geringer. Durch diese Schmälerung des Gewinns schrumpft auch der Steuervorteil. Da Betriebe normalerweise permanent viele verschiedene Wirtschaftsgüter abschreiben, ergibt sich so eine dauerhafte finanzielle Belastung. Realitätsnahe Daten für angemessene Nutzungsdauern besorgt sich das BMF zur Zeit über die Betriebsprüfer in den Unternehmen. Einige Tabellen seien zwar erst 1997 verändert worden, andere existierten aber noch in der Form von 1957, so das BMF.Auslöser für die Aktivitäten des BMF ist ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 19. November 1997. In dem Streitfall hatte ein Autovermieter seine Personenwagen mit 33,3 Prozent pro Jahr abgeschrieben und sie nach einer Fahrleistung von 35 000 bis 40 000 Kilometern nach durchschnittlich zwei Jahren zu einem Preis von mehr als der Hälfte der Anschaffungskosten verkauft. Wegen der moderaten Laufleistung der Autos und der recht hohen Verkaufserlöse sah das Finanzamt aber keinen Grund, der Abschreibung eine kürzere als die in der amtlichen Tabelle vorgesehene Nutzungsdauer von vier Jahren zugrunde zu legen. Konsequenz: Nicht 33,3 Prozent Abschreibung pro Jahr, sondern 25 Prozent.Nach Prozeß und Revision gab der BFH schließlich dem Finanzamt recht. Für die Schätzung der Nutzungsdauer müsse man von dem Zeitraum ausgehen, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch abnutzt. Eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer habe nur dann Bedeutung, wenn das Gut schon vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer wirtschaftlich wertlos werde. Das sei aber nicht der Fall, wenn etwa ein Pkw beim Verkauf noch mehr als die Hälfte des Anschaffungspreises bringe. Im Finanzministerium meint man, durch das Urteil sei die Bedeutung der technischen Nutzungsdauer "gestärkt" worden. Unter dem Stichwort "wirtschaftliche Nutzungsdauer" hätten die Verbände in den vergangenen Jahren ohnehin zuviel Einfluß in Richtung kürzerer Abschreibungszeiten gewonnen.Der BDI dagegen vertritt in einem Rundschreiben an seine Mitgliedsverbände die Position, der Einzelfall des Autovermieters könne nicht zum Anlaß genommen werden, sämtliche Tabellen neu zu berechnen. Es sei eine große Ausnahme, wenn sich ein Investitionsgut nach einigen Jahren noch so gut verkaufen lasse wie ein Pkw.

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