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Wirtschaft: Fiskus verliert Einnahmen aus Atomkraftwerken

Finanzgerichte geben Eon und RWE im Streit um die Brennelementesteuer vorläufig recht

Düsseldorf/Berlin - Im Streit um die Brennelementesteuer hat die Bundesregierung einen Rückschlag erlitten und muss um fest eingeplante Milliardeneinnahmen bangen. Die Energiekonzerne Eon und RWE haben insgesamt 170 Millionen Euro vom Staat zurückbekommen.

Grünen-Vizefraktionschefin Bärbel Höhn forderte die Bundesregierung auf, das Gesetz nachzubessern, um die Steuer gerichtsfest zu machen. „Die handwerklich schlechte Arbeit der Bundesregierung ist zum Verzweifeln“, sagte Höhn.

Ein RWE-Sprecher bestätigte am Dienstag, dass sein Unternehmen nach einer Entscheidung des Finanzgerichts München 74 Millionen Euro vorläufig zurückerhalten habe. Eon hat 96 Millionen Euro erstattet bekommen, nachdem das Finanzgericht Hamburg Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuer geäußert hatte. Im Fall von RWE geht es um das Atomkraftwerk Gundremmingen in Bayern, bei Eon um das Kraftwerk Grafenrheinfeld ebenfalls in Bayern. Auch der Energiekonzern EnBW will sich gegen die Steuer für den Meiler Philippsburg II wehren. Dort hat der Konzern kürzlich einen Teil der Brennelemente ausgewechselt.

Das Bundesfinanzministerium erklärte, gegen beide Beschlüsse hätten die zuständigen Hauptzollämter Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt. Die Regierung werde alles tun, damit auch die Akw-Betreiber einen sachgerechten Beitrag zur Haushaltssanierung leisteten, sagte eine Sprecherin. Der Haushalt werde auch durch die Sanierung des Atommülllagers Asse belastet. Hier gebe es eine Mitverantwortung der Kraftwerksbetreiber. Der Bund sei zudem weiter der Auffassung, dass er die Gesetzgebungskompetenz habe. Die Steuer sollte ursprünglich 2,3 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Durch die Stilllegung von acht Atomkraftwerken sinkt das Aufkommen aus der Brennelementesteuer auf etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Bei der Steuer werden im Reaktor eingesetzte Brennelemente mit 145 Euro je Gramm Kernbrennstoff besteuert, wenn die Anlage wieder ans Netz geht. Die Konzerne selbst müssen die Höhe der Steuer berechnen und bei den Hauptzollämtern anmelden. Die Steuer sollte bis 2016 erhoben werden. Die Konzerne bereiten noch eine Grundsatzklage vor, mit der sie die Verfassungsmäßigkeit der gesamten Energiewende prüfen lassen wollen.

Die Finanzgerichte Hamburg und München haben infrage gestellt, ob es sich bei der Atomsteuer um eine Verbrauchssteuer handelt und ob der Bund eine derartige Steuer überhaupt neu einführen darf. Das Finanzgericht Hamburg begründete seine Entscheidung mit der Sorge um das austarierte Finanzgefüge zwischen Bund und Ländern. Zudem argumentierte es, dass „Kernbrennstoff kein Konsumgut“ sei und nicht „in den allgemeinen Wirtschaftsverkehr“ komme.

Trotz dieses Teilerfolgs hält Eon an seinem geplanten Stellenabbau fest. Auf einer Betriebsversammlung in Düsseldorf gab die Konzernspitze bekannt, dass 230 der 850 Stellen in der Zentrale gestrichen und 220 Jobs „ausgelagert“ würden. 6000 Beschäftigte in Deutschland sollen ihre Arbeitsplätze verlieren. dpa/rtr/deh

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