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Wirtschaft: Flexstrom bummelt

Abmahnung wegen spät verschickter Abrechnungen.

Düsseldorf - Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ-NRW) hat den Energieanbieter Flexstrom wegen verspäteter Jahresabrechnungen abgemahnt. Flexstrom „verspätet sich teils monatelang mit den Jahresabrechnungen“, kritisierte Energierechtsexperte Jürgen Schröder von der VZ-NRW am Freitag. Die Verbraucherzentrale habe die Berliner Firma nun wegen „unlauteren Geschäftsgebarens“ abgemahnt. Flexstrom verschaffe sich durch verzögerte Auszahlungen einen „kostenlosen Kredit zulasten der Verbraucher und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreuen Unternehmen“, behauptet die VZ-NRW. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz müssten Versorger binnen sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder des Vertragsverhältnisses eine Rechnung stellen. Guthaben seien „unverzüglich“ zu erstatten oder mit dem nächsten Abschlag zu verrechnen. Flexstrom selbst wies die Vorwürfe der VZ-NRW „in vollem Umfang“ zurück. Flexstrom sei für die Jahresabrechnungen von Kunden auf die Zulieferung entsprechender Daten vonseiten der Netzbetreiber angewiesen. Die Erfahrung jedoch zeige, dass nicht alle Netzbetreiber die Daten „in den vorgesehenen Fristen und mit den vorgeschriebenen Formaten“ lieferten. AFP

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