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Wirtschaft: Für einen Ausstieg aus der "Gesetzlichen" drängt die Zeit

Wer sich privat krankenversichern will, muß bestimmte Voraussetzungen erfüllen / Nicht jeder ist in der PKV besser aufgehobenVON WOLFGANG BÜSERDie Zeit drängt.Wer der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken kehren will, hat nicht mehr viel Zeit.

Wer sich privat krankenversichern will, muß bestimmte Voraussetzungen erfüllen / Nicht jeder ist in der PKV besser aufgehobenVON WOLFGANG BÜSERDie Zeit drängt.Wer der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken kehren will, hat nicht mehr viel Zeit.Zum 31.März muß der Antrag auf Befreiung gestellt sein. Worum geht es? Jeweils zum Jahresbeginn erhöht sich die Pflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.Der Jahreswechsel 1997/98 hat dabei ein Novum gebracht: In den neuen Bundesländern ist die Grenze, bis zu der Arbeitnehmer versicherungspflichtig sind, gesunken, weil im Jahr zuvor die Lohn- und Gehaltsentwicklung etwas zu großzügig vorausgesagt worden war.Unabhängig davon gilt: Arbeitnehmer mit Verdiensten im "Grenzbereich" können sich entweder von der eingetretenen Versicherungspflicht befreien lassen oder in die private Krankenversicherung überwechseln. Von 6150 DM auf 6300 DM im Monat ist in den alten Bundesländern die Versicherungspflichtgrenze zum 1.Januar 1998 gestiegen.Das entspricht einem neuen Jahresbetrag von 75 600 DM, Urlaubs-, Weihnachtsgeld und weitere Sonderzahlungen eingerechnet.Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Einkommen 1998 voraussichtlich nicht höher ist als 75 600 DM, sind damit zum Jahresbeginn 1998 krankenversicherungspflichtig geworden.Sie können sich aber davon befreien lassen, also privat krankenversichert bleiben.Zeit dafür haben sie - wie gesagt - bis zum 31.März.Den Antrag müßten sie bei der gesetzlichen Krankenkasse stellen, bei der sie Mitglied werden könnten, also etwa bei der AOK oder einer Ersatzkasse. Anders die Situation im Osten: Die Versicherungspflichtgrenze ist von 5325 DM auf 5250 DM im Monatsdurchschnitt gesunken.Wer 1998 mehr als 63 000 DM verdienen wird, der kann sich für den Wechsel zur privaten Krankenversicherung entscheiden. Durch den Anstieg der Bemessungsgrenze erhöht sich im Westen der Höchstzuschuß des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung von 408,98 DM auf 418,95 DM monatlich.In den neuen Bundesländern sinkt er von 364,76 DM auf 359,63 DM. Wer bietet nun mehr - die "GKV" oder die "PKV"? Allgemeingültig läßt sich nicht sagen, für wen sich die gesetzliche beziehungsweise die private Krankenversicherung lohnt.Jedenfalls trifft es nur oberflächlich betrachtet zu, daß Ledige in der "PKV" besser aufgehoben sind, Verheiratete in der "GKV".Dies sind die wichtigsten Punkte im "Wettkampf der Systeme" Beiträge: Sie richten sich in der GKV nach dem Verdienst, der 1998 bis zu 6300 (5250) DM monatlich zugrunde gelegt wird.Höchstbeitrag 1998: 700 bis 850 DM monatlich (je nach Krankenkasse), wovon der Arbeitgeber die Hälfte trägt.In der PKV kommt es auf den Tarif, das Geschlecht, das Lebensalter sowie den Gesundheitszustand beim Eintritt an; der Arbeitgeber leistet ebenfalls einen Zuschuß - bis zur Hälfte des gezahlten Beitrags. Familienversicherung: Ledige zahlen in der PKV regelmäßig weniger als in der GKV.Doch ein Lediger, der sich von der "Gesetzlichen" losgesagt hat, dann aber eine Familie gründet, sollte wissen: In der PKV müssen auch für Frau und Kinder Beiträge gezahlt werden, und eine Rückkehr in die GKV ist kaum möglich.In der GKV sind Familienmitglieder mit einem regelmäßigen Einkommen bis zu 620 (im Osten: 520) DM monatlich kostenfrei mitversichert. Risikozuschläge werden in der GKV nicht erhoben.Die PKV setzt sie dagegen bei "wesentlicher Abweichung vom durchschnittlichen Risiko der Altersgruppe" fest - allerdings nur zu Beginn der Versicherung. Selbstbehalt-Tarife gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen bisher nicht - obwohl das Gesetz diese Möglichkeit neuerdings vorsieht.Die PKV bietet sie für die ambulante Behandlung in zwei Varianten an: in Form einer Selbstbeteiligung mit festen DM-Beträgen pro Jahr oder durch Kostenerstattung in Höhe von Prozentsätzen. Beitragsrückzahlungen gibt es in der PKV, wenn ein Jahr lang Leistungen nicht beansprucht worden sind.Der GKV wird dieses Kostendämpfungsinstrument seit Juli 1997 durch Satzungsbestimmung ermöglicht - bisher aber nur mit geringem "Echo". Beitragsbefreiung besteht nur für GKV-Mitglieder - das aber unter Umständen jahrelang, etwa während des Bezuges von Kranken-, Erziehungs- oder Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld sowie Verletztengeld.Die Beitragszahlung in der PKV läuft weiter. Leistungen werden den GKV-Versicherten im Regelfall ohne Arztrechnung zur Verfügung gestellt (Ausnahmen: Zahnersatz, Kieferorthopädie).Zu etlichen Leistungen sind aber Zuzahlungen nötig (Arzneien, Fahrtkosten, Heilmittel, Kuren, Krankenhaus, Zahnersatz).In der PKV richten sich Leistungsumfang und -dauer nach dem Tarif.Normalerweise muß der Versicherte die Rechnungen vorfinanzieren. Arzneien kosten ein GKV-Mitglied 9 bis 13 DM je Medikament (nicht mehr als der tatsächliche Preis).Die PKV erstattet je nach Tarif.Heilmittel kosten in der GKV 15 Prozent Zuzahlung.In der PKV oftmals Begrenzung auf Höchstbeträge.Bei bestimmten Hilfsmitteln (Beispiel: Bandagen) wird in der GKV eine Zuzahlung in Höhe von 20 Prozent fällig.In der PKV gilt oft eine Leistungsbegrenzung. Arztbehandlung: Volle Kostenübernahme in der GKV bei Behandlung durch "zugelassene" Ärzte, die ihr Honorar mit der Krankenkasse unmittelbar abrechnen, neuerdings auch "Privatbehandlung" mit nachträglicher Erstattung durch die Krankenkasse möglich.Die PKV erstattet Arztrechnungen je nach Tarif, auch für Heilpraktiker. Krankenhausbehandlung: In der GKV Kostenbeteiligung von 17 (neue Länder: 14) DM täglich für maximal zwei Wochen pro Jahr.GKV- wie PKV-Versicherte können "Sonderleistungen" im Krankenhaus über eine Zusatzversicherung abdecken. Kranken(tage)geld zahlt die GKV 1998 bis zu 147 DM kalendertäglich (neue Länder: 122,50 DM).PKV-Versicherte bestimmen den Tagessatz selbst - unter Fortzahlung ihrer Beiträge. Kuren: Die GKV übernimmt für "freie Badekuren" 15 DM Barzuschuß pro Tag, den medizinischen Teil einer Kur voll (abzüglich Eigenbeteiligung für Heil- und Arzneimittel).Für Arbeitnehmer ist die Übernahme der gesamten Kurkosten möglich.Nicht alle Privatversicherer bieten Kurleistungen an - und wenn, gegen Zusatzbeitrag. Zahnersatz: GKV-Versicherte können seit Jahresbeginn einen Festzuschuß beanspruchen, der 50 Prozent des zwischen Krankenkassen und Zahnärzten ausgehandelten Preises für eine "Normalausführung" entspricht.Beim Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen steigt der Kassenanteil auf 60 Prozent.Für Geringverdiener volle Übernahme.In der PKV müssen Zahnersatzleistungen zusätzlich versichert werden.

WOLFGANG BÜSER

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