zum Hauptinhalt

Wirtschaft: „Für Richter waren Anleger anstößige Spekulanten“

Rechtsanwalt Tilp über die Chancen, Banken und Unternehmen für falsche Informationen haftbar zu machen

Herr Tilp, gegen was können Aktionäre klagen, wenn sie sich verschaukelt fühlen?

Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen Klagen möglich sind. Zunächst sollte der Anleger schauen, ob ihm die Aktie empfohlen worden ist. Dann könnte ein Beratungsverschulden der Bank vorliegen.

Und wenn eine Kaufentscheidung selbstständig getroffen wurde?

Dann kann immer noch ein Fehler der Bank vorliegen. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist sie dazu verpflichtet, ihre Kunden über mögliche Risiken aufzuklären.

Viele Anleger fühlen sich bei Börsengängen falsch informiert.

Hier geht es um die Prospekthaftung. Bei jedem Börsengang müssen Unternehmen ausführlich über ihr Geschäft berichten. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Angaben im Börsenprospekt falsch oder fehlerhaft sind, kann der Anleger gegen alle vorgehen, die den Prospekt verantwortet haben.

Wer ist das?

Das sind das Unternehmen selbst, die Konsortialbanken, die das Unternehmen an die Börse gebracht haben, und unter Umständen die zuständigen Wirtschaftsprüfer.

Welche Fristen gelten für eine Klage?

Bedingung für die Prospekthaftung ist, dass die Aktien innerhalb von sechs Monaten nach der Emission gekauft wurden. Außerhalb dieser Frist könnte ein Unternehmen allerdings gegen seine Pflicht zur Kapitalmarktpublizität verstoßen haben. Da wird es allerdings schwierig. Im Fall EM.TV gab es zum Beispiel schon zwei negative Urteile.

Am Neuen Markt haben einige Unternehmen nicht nur geschummelt, sondern einen Großteil ihres Geschäfts einfach erfunden...

Kriminelle Machenschaften wie bei Comroad sind ein weiterer Grund für eine Klage. Aber der Anleger muss dann schon etwas bringen. Er bekommt nicht automatisch sein Geld zurück, sondern muss beweisen, dass ihn die Lage des Unternehmens beim Aktienkauf tatsächlich interessiert hat.

Wann lohnt sich eine Klage?

Das muss jeder Anleger für sich selbst abwägen. Außerdem müssen die Erfolgsaussichten genau geprüft werden. Anwälte sind verpflichtet, genau zu beraten und die Leute nicht in aussichtslose Prozesse zu treiben. Die Kosten entwickeln sich degressiv. Bei einer Schadenssumme von 15 000 Euro sind die potenziellen Kosten – bei einem Prozess durch alle Instanzen – höher als der potenzielle Gewinn. Bei einem Schaden von einer halben Million liegen die potenziellen Kosten bei einer Achtelmillion. Der Anleger muss zudem beachten, dass es eine enge Verjährungsfrist von drei Jahren bei den meisten Ansprüchen gibt. Außergerichtlich läuft bei Banken – wegen falscher Beratung – sehr viel, bei Unternehmen weniger. Die ziehen die Verhandlung durch.

Wie lang dauert ein Prozess?

Bis zu zehn Jahre. Pro Instanz muss man mindestens ein Jahr rechnen. Und nach dem Bundesgerichtshof kann die Verhandlung dann noch an den Europäischen Gerichtshof gehen, denn das europäische Recht ist anlegerfreundlicher. Der EuGH kann das Verfahren dann wieder an den BGH zurückgeben. Entscheidend ist dabei, wer am Schluss gewinnt. Für viele Richter war der typische Anleger ein Spekulant, und das galt als anrüchig. Das ändert sich aber langsam.

Das Gespräch führte Bernd Hops.

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false