GAMMELFLEISCH: Härtere Strafen für Betrüger
Gammelfleischhändlern drohen härtere Strafen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, dass das Bußgeld für den Handel mit Ekelfleisch von 20 000 auf bis zu 50 000 Euro erhöht wird.
Gammelfleischhändlern drohen härtere Strafen. Das Bundeskabinett
beschloss am Mittwoch, dass das Bußgeld für den
Handel mit Ekelfleisch von 20 000 auf bis zu 50 000 Euro erhöht wird. Zudem ist eine Meldepflicht für Unternehmer geplant, die vergammeltes Fleisch angeboten bekommen. Damit werde die Möglichkeit, Gammelware so lange zu offerieren, bis sich ein Käufer findet, „wirksam durchbrochen“, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Bei länderübergreifenden Fällen soll sich auch der Informationsfluss verbessern. Bundestag und Bundesrat müssen dem Maßnahmenpaket noch zustimmen. Die Länderkammer hatte im Juni schon von sich aus Meldepflicht und höhere Bußgelder gefordert. Beides ließ lange auf sich warten – es war bereits Teil eines Aktionsplans der Regierung vom November 2005. Der Vorstoß komme sehr spät, kritisierten denn auch FDP und Grüne. Außerdem sei er „zu zahm“, sagte
Grünen-Fraktionsvize
Bärbel Höhn. Bei der Umdeklarierung von Fleischabfällen könne man viel
verdienen, da werde die Bußgelderhöhung „nicht wirklich abschrecken“. Wichtig sei ein besseres Kontrollsystem – und die Einfärbung nicht mehr verwertbarer Schlachtabfälle. Letztere strebt Agrarminister Horst Seehofer (CSU) ab 2008 im nationalen Alleingang an. Der Bundesrat kritisierte dies allerdings schon jetzt als „nicht ausreichend“. Zudem
fordern die Länder ein EU-weites Rückmeldesystem für Schlachtabfälle, damit lückenlose Kontrolle möglich ist. raw
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