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Gaspreise: Reaktionen auf Preiserhöhung der Gasag

Kunden des Berliner Gasversorgers Gasag haben nach der angekündigten Preiserhöhung zum Oktober um 13 Prozent verschiedene Optionen, darauf zu reagieren. Darauf weisen Verbraucherschützer hin.

Man könne einen Wechsel des Versorgers prüfen. Dafür bieten Internetvergleichsportale wie Verivox oder Toptarif kostenlos Hilfe an. Bei den dort angezeigten Alternativanbietern sollte man aber prüfen, ob die niedrigeren Preise längerfristig gelten oder nur locken sollen.

Wer Gasag-Kunde bleiben möchte, die Preiserhöhung aber für ungerechtfertigt und nicht ausreichend begründet hält, kann auch höhere Zahlungen verweigern oder „nur unter Vorbehalt“ zahlen. Dies muss man jedoch in jedem Fall schriftlich bei der Gasag anzeigen – am besten per Einschreiben mit Rückschein, rät Bernd Ruschinzik, Rechtsexperte der Berliner Verbraucherschutzzentrale. Man kann dabei mit Verweis auf §315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die „Billigkeit“ bezweifeln und die Gasag auffordern, diese nachzuweisen. Billigkeit bezieht sich juristisch auf das angemessene Verhältnis von Preis und Leistung. Sollte ein Gericht später feststellen, dass die Preiserhöhung der Gasag nicht „billig“ ist, hat man so gute Chancen, Geld erstattet zu bekommen. Allerdings müsse man auch damit rechnen, dass ein Gericht der Gasag recht gibt. Dann können Kosten entstehen. „Ob man bereit ist, das Risiko zu tragen, muss jeder selbst entscheiden“, sagt Ruschinzik.

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