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Wirtschaft: Gegen den Lärm

Am vergangenen Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass der Großflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) gebaut werden darf – allerdings mit strengen Auflagen für den Lärmschutz. Anwohner hatten vor dem Gericht gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt .

Am vergangenen Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass der Großflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) gebaut werden darf – allerdings mit strengen Auflagen für den Lärmschutz. Anwohner hatten vor dem Gericht gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt . Der Ausbau von Schönefeld sei ausreichend begründet, urteilte das Gericht, das Lärmschutzkonzept bemängelte es jedoch. Zwischen null und fünf Uhr darf gar kein Flugverkehr stattfinden, Zwischen 22 und 24 sowie zwischen fünf und sechs Uhr sei nur der Flugbetrieb unbedenklich, „der sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht innerhalb des Tages abwickeln lässt“. Jetzt müssen die Planungsbehörden, wenn ihnen die Urteilsbegründung in einigen Wochen vorliegt, neu entscheiden, welcher Maximal-Lärmpegel in den „Nachtrandzeiten“ einzuhalten ist. fw

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