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Wirtschaft: Gehalt von VW fließt in die Staatskasse

SPD-Abgeordnete sollen Nebeneinkünfte abführen/Gebauer gegen VW vor Arbeitsgericht

Braunschweig - Erstmals hat ein Gericht bundesdeutsche Parlamentarier dazu verurteilt, Nebeneinkünfte an die Staatskasse abzuführen. Zwei niedersächsische SPD-Landtagsabgeordnete müssen danach mehr als 750000 Euro wieder hergeben, die sie als Gehalt von VW erhalten hatten. Das Verwaltungsgericht Braunschweig stufte die Einkünfte in seinem Urteil vom Mittwoch als verboten ein, weil die Politiker keine Gegenleistung dafür erbracht hätten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der Anwalt der Betroffenen will sie anfechten. Die beiden Politiker Hans-Hermann Wendhausen und Ingolf Viereck hatten außer ihren Diäten zehn Jahre lang ein Gehalt von Volkswagen bezogen. Das Gericht verurteilte beide, der Forderung von Landtagspräsident Jürgen Gansäuer (CDU) in voller Höhe nachzukommen.

Wendhausen und Viereck hatten sich geweigert, das geforderte Geld zu zahlen. Nach Ansicht Gansäuers hatten sie dafür nicht ausreichend gearbeitet und damit gegen das niedersächsische Abgeordnetengesetz verstoßen. „Das Gesetz verbietet es Abgeordneten, sich von Unternehmen bezahlen zu lassen, ohne dafür Gegenleistung zu erbringen“, hieß es zur Urteilsbegründung. Nach Ansicht der Richter konnten die Parlamentarier nicht belegen, dass VW mit den Zahlungen an sie keine verdeckte Lobbyarbeit betreiben wollte. Auch Volkswagen habe nicht glaubhaft nachgewiesen, dass das Unternehmen mit der Weiterbezahlung der Abgeordneten nicht die Hoffnung verbunden habe, dass die Politiker sich im Parlament für VW einsetzen würden.

Gerichtspräsident Christian Büschen betonte zwar: „Volkswagen hat keinen konkreten Einfluss genommen.“ Darauf komme es aber bei dem Urteil letztlich nicht an, weil es lediglich um die möglichen Motive für die Zahlungen gehe. Der Gerichtspräsident hielt den beiden Abgeordneten auch vor, sie hätten die entsprechenden Vorschriften des niedersächsischen Abgeordnetengesetzes mehrfach unterschrieben. Diese verbieten ausdrücklich Nebeneinkünfte ohne angemessene Gegenleistung. Niedersachsen ist neben NRW und dem Saarland das Bundesland mit den striktesten Vorschriften für Abgeordneten-Nebeneinkünfte. Auch im Bund wurden die Regelungen im Sommer verschärft. In den meisten anderen Ländern sehen die Vorschriften nicht vor, dass bei Verstößen Gelder zurückgezahlt werden müssen.

An diesem Donnerstag befasst sich das Arbeitsgericht Braunschweig mit der Klage des früheren VW-Personalmanagers Klaus-Joachim Gebauer. VW hat Gebauer Ende Juni gekündigt, weil dieser in Zusammenhang mit Tarnfirmen steht und nach inzwischen vorliegenden Erkenntnissen knapp eine Million Euro so genannter Eigenbelege abgerechnet hat. Mit dem Geld soll Gebauer unter anderem Luxus- und Lustreisen für VW-Betriebsräte finanziert haben. Gebauer war am 27. Juni entlassen worden und hatte daraufhin mit immer mehr Details aus seinem Wirken die VW-Affäre ausgelöst. VW-Betriebsratschef Klaus Volkert und Personalvorstand Peter Hartz mussten zurücktreten. dpa/alf

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