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Wirtschaft: Geld oder Lehre

Beide Regierungsparteien wollen die Umlage – doch in der Praxis gehen die Vorstellungen von SPD und Grünen auseinander

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind sich im Grundsatz einig: Sie planen eine gesetzlich vorgeschrieben Ausbildungsumlage. Ende der Woche werden die Experten beider Fraktionen über ein gemeinsames Modell beraten, das sie kommende Woche den Gesamtfraktionen vorlegen wollen.

SPD-Modell: Der SPD-Bildungsexperte Willi Brase fordert in einem Eckpunktepapier, Branchenfonds einzurichten.

Wer zahlt ein? Unternehmen, die nicht ausbilden, zahlen ein Prozent der betrieblichen Lohn- und Gehaltssumme in diesen Topf ein. Diese Summe wird auch dann fällig, wenn ein Betrieb seine Ausbildungsquote nicht erfüllt. Die ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Wer mehr als 500 Mitarbeiter hat, muss drei Prozent Azubis beschäftigen, ab 100 vier Prozent, ab 50 fünf Prozent, unter 50 acht Prozent. Bis fünf Jahre nach der Gründung muss ein Betrieb nichts zahlen. Wer überdurchschnittlich viel ausbildet, kann dies von der Umlage abziehen.

Was wird gefördert? Betriebliche Ausbildungsplätze, die zusätzlich zur Verfügung gestellt werden – etwa über regionale Ausbildungsagenturen oder Ausbildungsverbünde. Damit auch regionale Unterschiede ausgeglichen werden, findet innerhalb einer Branche ein Ausgleich statt.

Organisation: Die finanziellen Mittel für den Fonds ziehen die Berufsgenossenschaften oder die Bundesknappschaft ein. Gewerkschaften und Arbeitgeber sollen den Fonds einrichten und verwalten. In Ausnahmefällen soll der Staat den Fonds betreiben – aber nur dann, wenn die Tarifpartner dazu nicht bereit sind.

Grünen-Modell: Die Grünen würden am liebsten eine Stiftung einrichten.

Wer zahlt ein? Jeder Arbeitgeber zahlt eine Mindestumlage, abhängig von der Höhe der Lohn- und Gehaltssumme. Größenordnung: etwa ein Prozent. Je nach Bedarf an Ausbildungsplätzen soll die Höhe variieren. Die Betriebe können ihre Ausbildungsleistung mit der Umlage verrechnen. Wer überdurchschnittlich viel ausbildet, erhält die Nettokosten von der Stiftung erstattet. Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern werden von der Umlage ausgenommen. Begründung: Die kleinen Unternehmen aus Mittelstand und Handwerk würden ohnehin die Hauptlast der Ausbildung tragen. Ebenfalls ausgenommen werden bereits vereinbarte tarifliche Lösungen. In die Stiftung sollen auch freiwillige Beiträge einfließen – etwa aus Spenden.

Was wird gefördert? Die Stiftung fördert aus dem Fonds betriebliche Ausbildungsplätze.

Organisation: Neben einer kleinen Stiftungszentrale soll die Hauptarbeit in regionalen Büros geleistet werden. Dabei sollen vorhandene Verwaltungsstrukturen genutzt werden.

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