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Geldinstitut: Alternative Noa Bank ist am Ende

Die als Alternative zu herkömmlichen Banken gestartete Noa Bank ist am Ende. Die Finanzaufsicht Bafin legt das Institut still.

Die Bafin teilte am Mittwochabend mit, sie habe dem Institut ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem habe man angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind.

Man habe dieses Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern, teilten die Aufseher zur Begründung mit. Stunden vorher hatte die zu dem Institut gehörende Noa Factoring AG beim Amtsgericht Düsseldorf die Zahlungsunfähigkeit angemeldet. Wegen des Insolvenzantrags drohten nun der gesamten Noa Gruppe die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung, hieß es.

Auf der Internetseite der Bank fehlte bis zum Abend jeder Hinweis auf die Entwicklung. Auch eine von der Noa Bank mit der Öffentlichkeitsarbeit beauftragte Agentur teilte mit, sie könnte dazu keine Auskunft geben. Eine Sprecherin verwies lediglich auf einen Blog, ein Internet-Tagebuch, des Bankgründers François Jozic. Der schrieb, er habe sich vor dem Hintergrund bislang ergebnisloser Verhandlungen mit der Bafin entschlossen, die Bank schließen zu lassen. „Ich höre auf zu kämpfen“, schrieb Jozic. Zwar habe die Bank der Finanzaufsicht erst kürzlich eine Kapitalerhöhung von zwei Millionen Euro mitgeteilt. Daneben sei die Bafin schon Ende Juli darüber informiert gewesen, dass Investoren der Noa Bank bis zu zwölf Millionen Euro Eigenkapital zu Verfügung stellen wollten. Die Finanzaufsicht habe sich jedoch entschlossen, „diese Tatsache zu ignorieren“.

Die Noa Bank habe keine systemische Relevanz, führte die BaFin aus: Ihre Bilanzsumme habe sich am Dienstag auf rund 179,2 Millionen Euro belaufen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betrugen rund 172,1 Millionen Euro.

Die Einlagen der Kunden sind bis maximal 50 000 Euro im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt, weil das Institut der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) angehört, wie die Bafin mitteilte. Sobald die Behörde den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung die Einleger entschädigen kann.

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