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Wirtschaft: Geldwäsche: Zum Thema: Das Geldwäschegesetz

Erst in den 90er Jahren wurde Geldwäsche in der Bundesrepublik strafbar. Der Paragraph 261 des Strafgesetzbuches versteht unter Geldwäsche das Verbergen und Verschleiern von Wertgegenständen aller Art, die aus einer rechtswidrigen Tat herrühren.

Erst in den 90er Jahren wurde Geldwäsche in der Bundesrepublik strafbar. Der Paragraph 261 des Strafgesetzbuches versteht unter Geldwäsche das Verbergen und Verschleiern von Wertgegenständen aller Art, die aus einer rechtswidrigen Tat herrühren. Das Geldwäschegesetz (GwG) vom Oktober 1993 verpflichtet Banken, Versicherungen und Spielbanken, alle Zahlungen ab 30 000 Mark zu dokumentieren und im Verdachtsfall anzuzeigen. Wer 30 000 Mark oder mehr auf ein Konto einzahlt, muss sich daher ausweisen. Die Bank notiert Name, Passnummer und ausstellende Behörde und speichert diese Informationen sechs Jahre lang. Damit soll im Zweifelsfall "eine Papierspur" von Finanztransaktionen entstehen.

Nicht-Finanzberufe, wie Anwälte oder Notare, werden von den europäischen Geldwäschegesetzen meist ausgespart. Dies will die EU-Kommission nun ändern. Aber bislang widersetzt sich das EU-Parlament. Die Kommission möchte Rechtsanwälte, Juweliere und Immobilienhändler mit den gleichen Aufsichtspflichten belegen wie Banken und Versicherungen, da sie bei der Geldwäsche eine immer größere Rolle spielen.

Mit dem deutschen Geldwäschegesetz sollte vor allem der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität geführt werden. Erfolge blieben jedoch rar: Die großen Kriminellen in Nadelstreifen können den internationalen Geldwäschegesetzen leicht ausweichen, und kleine Ganoven bleiben einfach unterhalb der 30 000-Mark-Grenze. "Die Politiker wissen so gut wie die Staatsanwaltschaften, dass das Geldwäschegesetz nicht funktioniert," klagt der Kriminalitätsforscher Hans See, aber die Politik wolle der Wirtschaft "nicht zu nahe treten". Abhilfe verspricht nur ein Lüften von Bank- und Steuergeheimnis und eine Umkehr der Beweislast. Rechtlich ist dies heikel. Trotzdem plant die Regierung im Rahmen des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes eine Umkehr der Beweislast. Im Zweifel müssen Investoren die legale Herkunft ihrer Mittel nachweisen.

hpf

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