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Wirtschaft: Gesetzliche Unfall-Versicherung: "Der Schutz gilt vom ersten Tag an"

Ich habe ein private Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Bin ich überversichert, weil es auch eine gesetzliche Unfallversicherung gibt?

Ich habe ein private Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Bin ich überversichert, weil es auch eine gesetzliche Unfallversicherung gibt?

Nein, ganz und gar nicht. Denn die gesetzliche Unfallversicherung, die der Arbeitgeber für Sie bezahlt, steht nur für Risiken aus dem Arbeitsleben - also Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten - ein. Der Versicherungsschutz gilt vom ersten Arbeitstag an. Jeder Freizeitunfall und die Folgen daraus bleiben aber unversichert.

Was ist eine Berufskrankheit?

Der Gesetzgeber hat dies in einer Verordnung genau definiert. Dort sind nahezu 70 verschiedene Krankheiten aufgeführt.

Als Reiseverkehrskauffrau habe ich abends oft Kundenveranstaltungen. Erst gestern war ich wieder mehr als zehn Stunden unterwegs. Bin ich dabei gesetzlich unfallversichert?

Selbstverständlich sind Sie bei allem, was mit der Arbeit zusammenhängt, vollständig versichert. Selbst wenn der Arbeitgeber Sie nicht mehr als zehn Stunden beschäftigen darf.

Als Web-Designer möchte ich mich selbstständig machen, kann ich mich gesetzlich unfallversichern?

Sie können sich freiwillig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichern. Sobald Sie aber Mitarbeiter haben, müssen Sie diese bei der Berufsgenossenschaft versichern und dafür Beiträge bezahlen.

Ich arbeite als Fräser und glaube, dass meine Hautallergie mit einem Kühlschmiermittel zusammenhängt, das wir im Betrieb verwenden. Was soll ich machen?

Sie sollten zuerst einmal zu Ihrem Hausarzt gehen. Sieht er es ebenso, wird er eine Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft einreichen. In Ihrem Fall wäre dies die norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft. Diese prüft dann vor Ort nach, ob Ihre Allergie direkt etwas mit der Arbeitsstelle zu tun hat. Sie können sich aber auch direkt an die Berufsgenossenschaft wenden.

Ich bin Gymnastik-Lehrerin und habe kranke Kniegelenke.Was kann ich tun, um eine Umschulung zu bekommen?

Bitten Sie Ihren Arzt, eine ärztliche Verdachtsanzeige über eine Berufskrankheit der Berufsgenossenschaft zuzuschicken. Am besten stellen Sie parallel dazu einen Antrag beim Arbeitsamt. So sparen Sie Zeit und können eventuell vom Arbeitsamt schon Leistungen erhalten, bevor die Berufsgenossenschaft entschieden hat.

Was mache ich, wenn ich einen negativen Bescheid von der Berufsgenossenschaft erhalte?

Ein Entscheid der Berufsgenossenschaft ist ein Verwaltungsakt, dem man mit Widerspruch und Klage begegnen kann. Beide Möglichkeiten sind kostenfrei. Auf dem Bescheid finden Sie auch eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Vor zwei Wochen habe ich mir bei einem Arbeitsunfall meine Hand verletzt. Erst vier Tage später habe ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an meinen Chef weitergeleitet. Der verweigert nun die Lohnfortzahlung.

Wenn Sie diese Bestätigung verspätet beim Arbeitgeber einreichen, verstoßen Sie gegen Ihre arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Der Arbeitgeber kann Sie deshalb sogar abmahnen. Trotzdem muss er Ihnen aber den Lohn weiter bezahlen.

Bei der Arbeit sitze ich oft am Bildschirm und leide immer mehr unter Rückenschmerzen. Habe ich Anspruch auf Leistungen aus der Berufsgenossenschaft?

Leider nein. Bei einer sitzenden Tätigkeit werden Rückenschmerzen nicht als Berufskrankheit anerkannt. Rückenleiden, wie Bandscheiben-bedingte Erkrankungen, werden am ehesten noch bei Maurern, Krankenpflegern und Transportarbeitern anerkannt. Aber auch Sie müssen nachweisen, dass Sie über zehn Jahre lang regelmäßig schwere Lasten gehoben oder getragen haben.

Wird auch das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld bei der Berechnung des Verletztengeldes berücksichtigt?

Ja. Die Berufsgenossenschaft orientiert sich an Ihrem letzten Jahresarbeitsverdienst und berechnet daraus das Verletztengeld. Es liegt dann bei 80 Prozent des Bruttogehaltes, höchstens aber beim früheren Nettoverdienst. Von dem so ermittelten Betrag müssen aber noch Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt werden.

Vor ein paar Wochen musste ich meine Arbeit als Diätassistentin wegen einer Hautkrankheit aufgeben. Jetzt bekomme ich Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft. Was ist, wenn ich keine neue Arbeit finde?

Das Verletztengeld erhalten Sie 78 Wochen lang. Möglicherweise sogar noch länger, wenn Sie eine berufliche Rehabilitation bekommen. Darüberhinaus haben Sie aber möglicherweise Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aus der Rentenversicherung.

Wie hilft mir die Berufsgenossenschaft, wenn ich nach einem Arbeitsunfall meine Stelle verliere?

Erstens betreiben wir in einigen Gebieten, auch in Berlin, eine eigene Arbeitsvermittlung. Zweitens kümmern wir uns um Qualifizierung und Umschulung.

Ich bin nach einem Arbeitsunfall seit drei Jahren arbeitslos. Hilft mir die gesetzliche Unfallversicherung dabei, wieder Arbeit zu finden?

Grundsätzlich ja. Wir können beispielsweise Ihre Chancen, vermittelt zu werden, erhöhen, indem wir einem einstellungswilligen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse für Sie zahlen.

Wird mir die gesetzliche Unfallrente auch dann weiter bezahlt, wenn ich die normale Altersrente bekomme?

Die Unfallrente wird immer dann bezahlt, wenn durch einen arbeitsbedingten Unfall die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert wird. Solange solche Unfallfolgen bestehen, besteht Anspruch auf eine Rente der Berufsgenossenschaft. Allerdings kann die Altersrente möglicherweise gekürzt werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Rentenversicherern.

Muss ich bei einem Arbeitsunfall für Medikamente einen Eigenanteil bezahlen?

Nein. Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für die Medikamente komplett.

Gilt bei der gesetzlichen Unfallversicherung freie Arztwahl?

Nur eingeschränkt. Sie müssen sich bei einem Durchgangsarzt, also einem von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Spezialisten, vorstellen. Den Durchgangsarzt können Sie frei wählen.

Ich bringe morgens mein Kind zum Kindergarten und fahre anschließend zur Arbeit. Bin ich auf dem Weg zum Kindergarten unfallversichert?

Wenn beide Eltern arbeiten, sind Sie durch die Berufsgenossenschaft unfallversichert. Ist allerdings ein Elternteil nicht berufstätig, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser das Kind betreuen könnte. Der Weg zum Kindergarten ist dann reine Privatsache. Das Kind selbst ist aber sowohl im Kindergarten als auch auf dem Hin- und Rückweg durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Ich habe ein private Unfall-, Berufsunfähi

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