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Wirtschaft: Gewährträgerhaftung

In Deutschland gibt es neben den privaten und Genossenschaftsbanken auch öffentlichrechtliche, vor allem die Sparkassen. Kann beispielsweise eine Sparkasse ihre Schulden nicht bezahlen, haftet im Rahmen der Gewährträgerhaftung (siehe Bericht auf Seite 17) ihr Träger, also die öffentliche Hand, für gegenwärtige und zukünftige Verbindlichkeiten – und in unbegrenzter Höhe.

In Deutschland gibt es neben den privaten und Genossenschaftsbanken auch öffentlichrechtliche, vor allem die Sparkassen. Kann beispielsweise eine Sparkasse ihre Schulden nicht bezahlen, haftet im Rahmen der Gewährträgerhaftung (siehe Bericht auf Seite 17) ihr Träger, also die öffentliche Hand, für gegenwärtige und zukünftige Verbindlichkeiten – und in unbegrenzter Höhe. Zu diesen Verbindlichkeiten zählen auch die Einlagen der Sparer. Weil jedoch die EU-Kommission darin einen Wettbewerbsverstoß sieht, schafft Deutschland die Gewährträgerhaftung zum 18. Juli 2005 ab. Allerdings haftet der Gewährträger noch bis Ende 2015 für alle Verbindlichkeiten beziehungsweise Einlagen, die bis zum 17. Juli 2005 gemacht werden.nh

LEXIKON

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