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Wirtschaft: Gewinnwarnung

Stellt eine Aktiengesellschaft im Laufe des Geschäftsjahres fest, dass ihr Gewinn geringer ausfällt, als ursprünglich angekündigt, muss sie eine Gewinnwarnung herausgeben. Am Donnerstag räumte die Deutsche Bank einen Gewinnrückgang ein ( Bericht auf Seite 19).

Stellt eine Aktiengesellschaft im Laufe des Geschäftsjahres fest, dass ihr Gewinn geringer ausfällt, als ursprünglich angekündigt, muss sie eine Gewinnwarnung herausgeben. Am Donnerstag räumte die Deutsche Bank einen Gewinnrückgang ein ( Bericht auf Seite 19). Gewinnwarnungen gehören zu den Adhoc-Meldungen, die für eine gleichzeitige Information aller Aktionäre eines börsennotierten Unternehmens sorgen sollen. Das Wertpapierhandelsgesetz schreibt vor, dass alle Anleger umgehend über kursbewegende Ereignisse, wie sinkende Gewinne unterrichtet werden müssen. So sollen Insidergeschäfte unterbunden werden. Wer schlechte Nachrichten zurückhält, macht sich strafbar. avi

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