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Wirtschaft: Gleiches Recht für alle?

Welche Regelungen in der Branche gelten

Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigung – welche Rechte haben Zeitarbeitnehmer? „Heute kommen sie denen der festen Belegschaft sehr nahe“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Günter Reinert. In einem zeitlich befristeten Job würden grundsätzlich die gleichen arbeits- und sozialrechtlichen Regeln wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis gelten. Ein Überblick:

ZEITARBEIT ODER LEIHARBEIT?

Da gibt es keinen Unterschied – wobei „Leiharbeit“ letztlich die korrekte Bezeichnung ist. Denn der Leiharbeitnehmer arbeitet nicht bei seinem Arbeitgeber, dem Verleiher, sondern bei einem Dritten, dem Entleiher. Da dieser Arbeitnehmer vom Verleiher überlassen wird, spricht der Gesetzgeber vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Verleihbranche bevorzugt den Begriff „Zeitarbeit“.



ARBEITSVERTRAG

Mündliche Vereinbarungen sind unseriös, ein schriftlicher Vertrag ist Pflicht. Dieser sollte auch Angaben zum geltenden Tarifvertrag enthalten sowie Name und Anschrift der Genehmigungsbehörde, die für die Verleiherlaubnis zuständig ist. Wichtig sind darüber hinaus Regelungen zu Entgeltfortzahlungen bei Krankheit und Urlaub sowie in Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht verliehen wird.

BEZAHLUNG

Die Gewerkschaften kritisieren seit langem, dass Zeitarbeitnehmer im Schnitt ein Drittel weniger Lohn bekommen als ihre fest angestellten Kollegen. Dessen konkrete Höhe hängt vom Tarifvertrag der jeweiligen Branche ab. Ab Mai 2011 wird es außerdem eine zwingende Lohnuntergrenze geben. Alle Zeitarbeitsunternehmen müssen ihren Mitarbeitern dann einen Stundenlohn von mindestens 7,79 Euro in den westlichen Bundesländern einschließlich Berlin und 6,89 Euro im Osten zahlen. Für deutsche Arbeitnehmer dürfte sich dadurch aber nicht allzuviel ändern, da die Branche nahezu komplett tarifgebunden ist und die künftigen Mindestlöhne schon heute zahlt.

ZUSCHLÄGE ZUM ENTGELT

Ob und in welcher Höhe diese gezahlt werden, regeln der geltende Tarifvertrag und der Arbeitsvertrag. Die von den DGB-Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge sehen unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit vor. Ebenso, falls der Leiharbeiter über einen längeren Zeitraum an denselben Betrieb verliehen wird. Außerdem regeln sie einen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach mindestens sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung bei der Verleihfirma.

NICHTBESCHÄFTIGUNG

Das finanzielle Risiko einer Nichtbeschäftigung trägt die Verleihfirma, die ihre Arbeitnehmer weiterbezahlt. Diese müssen zum Ausgleich auf Abruf zur Verfügung stehen.

URLAUB UND KRANKHEIT

Es besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Zahl der Urlaubstage ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz, dem für die jeweilige Branche geltenden Tarifvertrag oder dem individuellen Arbeitsvertrag zwischen Leiharbeiter und Verleihfirma. Im Krankheitsfall besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung auf Grundlage des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

KÜNDIGUNG

Wer mindestens sechs Monate für eine Zeitarbeitsfirma tätig war, für den gilt das Kündigungsschutzgesetz. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass in einem solchen Fall eine Kündigung mit der Begründung, es gebe keinen Folgeauftrag, unwirksam ist. Die Verleihfirma muss sich mindestens drei Monate bemühen, einen neuen Auftrag für den Mitarbeiter zu finden. In dieser Zeit zahlt der Verleiher dem Mitarbeiter weiter den Lohn. Der Leiharbeiter ist auch nicht verpflichtet, in der arbeitsfreien Zeit seinen Jahresurlaub zu nehmen.

Als Alternative zur Kündigung schlagen gewiefte Verleiher bei Arbeitsmangel bisweilen einen Auflösungsvertrag vor. „Wer den unterschreibt, riskiert aber die Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit“, warnt Rechtsanwalt Reinert. Sein Tipp: „Erst unterschreiben, wenn ein Arbeitsplatz anderweitig sicher ist.“

ZEUGNIS

Darauf haben auch Zeitarbeiter bei Beendigung ihrer Arbeit für die Verleihfirma Anspruch. Wert legen sollte man auf ein qualifiziertes Zeugnis, das Angaben über die Leistungen des Mitarbeiters und das Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten enthält. Hajo Simons

Hajo Simons

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