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Wirtschaft: Grenze nach unten

In neun Branchen gelten tarifliche Mindestlöhne

Berlin – Für immer mehr Branchen in Deutschland gelten tarifliche Mindestlöhne. Mit den erst kürzlich für allgemeinverbindlich erklärten Verträgen im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in der Pflege gelten die Lohnuntergrenzen nun in neun Wirtschaftszweigen mit insgesamt 2,2 Millionen Arbeitnehmern. Das teilte das Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung am Mittwoch mit. Drei weitere Branchen sollen in diesem Jahr hinzukommen: Bei der Aus- und Weiterbildung, bei den forstlichen Dienstleistern und den Steinmetzen gibt es bereits Verträge, die nun noch von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt werden müssen. Auch bei der Zeitarbeit wird es eine Regelung geben.

Die gewerkschaftseigene Hans-Böckler Stiftung begrüßt zwar die Branchen- Mindestlöhne. „Wir brauchen aber ergänzend einen branchenübergreifenden einheitlichen Mindestlohn gegen den sich ausbreitenden Niedriglohnsektor in Deutschland“, sagte Reinhard Bispinck, der Tarifexperte der Stiftung. Gemessen an den rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland schützten die Branchen-Mindestlöhne nur einen kleinen Teil der Arbeitnehmer. „Es bleibt eine große Lücke“, sagte Bispinck. Zudem würden viele Beschäftigte, zum Beispiel freiberuflich Tätige, nicht durch die Branchen-Mindestlöhne geschützt. jmi

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