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Wirtschaft: Gutachten bestätigt Konformität mit dem Grundgesetz

Die Einführung von Mindestlöhnen auf deutschen Baustellen durch Verordnung des Bundesarbeitsministers verstößt nach Ansicht des Bonner Verfassungsrechtlers Fritz Ossenbühl nicht gegen das Grundgesetz. Die mit der Novelle des Arbeitnehmerentsendegesetzes Anfang 1999 eingeführte Verordnungsermächtigung des Ministers sei weder ein "staatliches Lohndiktat" noch verletze sie die Tarifautonomie, sagte Ossenbühl am Dienstag bei der Übergabe seines Gutachtens an Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD).

Die Einführung von Mindestlöhnen auf deutschen Baustellen durch Verordnung des Bundesarbeitsministers verstößt nach Ansicht des Bonner Verfassungsrechtlers Fritz Ossenbühl nicht gegen das Grundgesetz. Die mit der Novelle des Arbeitnehmerentsendegesetzes Anfang 1999 eingeführte Verordnungsermächtigung des Ministers sei weder ein "staatliches Lohndiktat" noch verletze sie die Tarifautonomie, sagte Ossenbühl am Dienstag bei der Übergabe seines Gutachtens an Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD). Er wies damit die Kritik der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) zurück, die sich seinerzeit auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers und früheren Bundesjustizministers Rupert Scholz berufen hatte.

Die Einführung eines Mindestlohnes auf deutschen Baustellen, der auch für ausländische und nicht tarifgebundene Arbeitnehmer gilt, hatte von Anfang an für Streit gesorgt. 1997 hatten die Arbeitnehmervertreter im Tarifausschuss erst nach langem Tauziehen den zuvor von den Tarifpartnern des Baugewerbes beschlossenen Mindestlohn gebilligt und damit den Weg für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung freigemacht. Dieser Pattsituation wollte die Regierungskoalition vorbeugen: Durch die Neuregelung im Arbeitnehmerentsendegesetz konnte Riester im vergangenen Sommer die neuen Mindestlöhne von 18,50 Mark in West- und 16,28 Mark in Ostdeutschland durch Verordnung für allgemein verbindlich erklären, ohne auf die Zustimmung des Tarifausschusses zu warten.

chi

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