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Wirtschaft: Handgeld per Gesetz

Kündigungsrecht reformiert

Was bisher Richterrecht ist, wird künftig Gesetz: Arbeitnehmer bekommen einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. So sieht es das neue Kündigungsschutzgesetz vor, das am Freitag vom Bundestag beschlossen worden ist. Danach sollen Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen demnächst zwischen einer Klage auf Weiterbeschäftigung oder einer gesetzlich festgelegten Abfindung wählen können. Obwohl das geltende Recht eine solche Wahl nur in Ausnahmefällen vorsieht, enden schon heute viele Kündigungsschutzprozesse mit einer Abfindung. Diese wird im Wege des Vergleichs vereinbart – in Berlin ist das in der Regel ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Ob Arbeitnehmer ihre Abfindung versteuern müssen, hängt von der Höhe ab. 8181 Euro sind steuerfrei, sagt Volker Humeny, Vizepräsident des Deutschen Steuerberaterverbandes. Für ältere Beschäftigte kann der Betrag bis auf 12 271 Euro steigen. Alles, was darüber hinausgeht, ist grundsätzlich steuer und sozialversicherungspflichtig. Sollte die Abfindung aber geballt in einem Kalenderjahr ausgezahlt werden, kann die Steuerlast ausnahmsweise gemildert werden. Und die Höhe der Abfindung? „Hängt vom Einzelfall ab“, sagt Humeny. Hat der Betroffene die Kündigung nicht zu vertreten und geht es der Firma gut, könne man ruhig pokern. Sonst sollte man zusehen, schnell ans Geld zu kommen. hej/lan

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