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Wirtschaft: Harmonisierung der Steuern noch ungeklärt

Einzelstaaten pochen auf ihre Hoheitsgewalt / Einigung dringend nötig / Kleine FortschritteVON EBERHARD WISDORFF (HB) BRÜSSEL.Wieviel Steuerharmonisierung und wieviel Steuerwettbewerb braucht die Europäische Union ?

Einzelstaaten pochen auf ihre Hoheitsgewalt / Einigung dringend nötig / Kleine FortschritteVON EBERHARD WISDORFF (HB) BRÜSSEL.Wieviel Steuerharmonisierung und wieviel Steuerwettbewerb braucht die Europäische Union ? Die Frage ist so alt wie die Gemeinschaft selbst.Experten und Politiker sind sich einig: Der Start in die Endphase der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) Anfang Januar 1999 wird auch die Steuerlandschaft im EU-Binnenmarkt verändern.Aber die Steuerpolitik in der EU gehört zu den rückständigsten Integrationsbereichen.Die Mitgliedsstaaten achten hier besonders eifersüchtig auf ihre einzelstaatliche Gestaltungskraft und Hoheitsgewalt.Konsequenterweise ist es daher auch bei der letzten Änderung des EU-Vertrags im Juni vergangenen Jahres wiederum nicht gelungen, das Prinzip der Einstimmigkeit im Rat zu durchbrechen, dem Steuerfragen noch immer unterliegen. Den Rückstand hat EU-Steuerkommissar Mario Monti in seiner Grundsatzanalyse, mit der er Anfang 1994 eine neue Diskussion einleitete, beziffert.Achtzehn Steuervorschläge der Behörde lagen schon damals ohne Entscheidung im Rat.Dreißig Initiativen für steuerliche Rechtsakte hatte die Kommission in Brüssel zurückgezogen.Doch der Euro wird die Situation verändern.Davon ist nicht nur Monti überzeugt.Binnenmarkt und Währungsunion führen dazu, daß die Steuern als Wettbewerbsfaktor immer wichtiger werden.Nach Einführung des Euro bestehen keine Wechselkursrisiken mehr, und die Transaktionskosten sinken.Damit treten die Unterschiede zwischen den nationalen Steuersystemen umso deutlicher hervor und beeinflussen die Beschlüsse über Kapitalverwendung und Investitionen noch stärker. Die Liberalisierung des Kapitalverkehrs hat die Probleme bereits im Vorfeld des Euro deutlich hervortreten lassen.Durch steuerliche Sonderregelungen versuchten sich die Mitgliedsstaaten Sparkapital und Unternehmensgewinne wegzulocken.Die EU-Kommission sprach von der Gefahr einer Aushöhlung der Besteuerungsgrundlagen durch unfairen Wettbewerb.Da vor allem das mobile Kapital Gegenstand dieses Wettbewerbs ist, wurde die wenig mobile Arbeit steuerlich überbelastet.Das wiederum widersprach den beschäftigungspolitischen Zielsetzungen.Die Kommission verwies darauf, daß zwischen 1980 und 1993 in der EU der Anteil der Steuern auf Arbeitseinkünfte am Gesamtsteueraufkommen von 34,6 auf 40,8 Prozent stieg, während der Steuerbeitrag anderer Produktionsfaktoren, vor allem des Kapitals, von 46,2 auf 39,8 Prozent zurückging. Im Dezember 1997 hat das gemeinsame Erschrecken der EU-Länder immerhin bereits zur Vereinbarung eines steuerpolitischen Beschlußpakets geführt.Es umfaßt vor allem einen Verhaltenskodex gegen unfaire Praktiken, und einige Prinzipien für die Regelung der seit Jahren umstrittenen Besteuerung der Zinserträge, für die Brüssel bald einen Richtlinienvorschlag unterbreiten will.Hinzu kam die Absichtserklärung, bald steuerliche Doppelbelastungen auf Zinsen und Lizenzgebühren bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen zu beseitigen und die Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen zu verbessern.Der Beschluß wurde dadurch erleichtert, daß Monti in der Erkenntnis, daß es auf unabsehbare Zeit bei der Einstimmigkeit im Rat bleiben wird, stärker als bisher auf die freiwillige Kooperation der Mitglieder unter dem Druck der gewandelten Realitäten setzt. Trotz dieser kleinen Fortschritte verfügt die Europäische Union weiterhin über kein steuerpolitisches Gesamtkonzept.Die indirekten Steuern sind weitaus stärker harmonisiert, weil die Aufhebung der innergemeinschaftlichen Grenzen beim Start des Binnenmarktes Anfang 1993 für die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern Mindestregelungen erforderte, die in den kommenden Jahren angepaßt werden sollen.Über Notwendigkeit und Umfang einer Harmonisierung der direkten Steuern wird dagegen seit den sechziger Jahren ohne Ergebnis diskutiert.Mit dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung wird zwar erstmals versucht, unfaire Praktiken von "normalem" Wettbewerb abzugrenzen.Dies ist jedoch keine abschließende Beantwortung der Frage, wieviel Steuerharmonisierung die Währungsunion letztlich erfordert.Dazu fällt auch Monti nicht viel mehr ein, als den Steuerwettbewerb "im allgemeinen" zu begrüßen, eine "ungezügelte" Konkurrenz jedoch als abträglich zu bezeichnen.Vieles spricht dafür, daß es weiterhin bei den von Binnenmarkt und Währungsunion erzwungenen Einzelschritten bleibt.

EBERHARD WISDORFF (HB)

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