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Wirtschaft: Herlitz rechtfertigt sich für Beihilfe EU-Wettbewerbsrecht eingehalten

Berlin (dr). Der Vorstand der Herlitz AG und der Herlitz PBS AG hat am Donnerstag auf Meldungen reagiert, die EUKommission habe ein Prüfverfahren wegen möglicherweise ungerechtfertigter staatlicher Beihilfen zur Rettung des Konzerns eingeleitet.

Berlin (dr). Der Vorstand der Herlitz AG und der Herlitz PBS AG hat am Donnerstag auf Meldungen reagiert, die EUKommission habe ein Prüfverfahren wegen möglicherweise ungerechtfertigter staatlicher Beihilfen zur Rettung des Konzerns eingeleitet. Er gehe davon aus, dass Herlitz keine ungerechtfertigten Beihilfen erhalten habe, sagte der Vorstandsvorsitzende Christian R. Supthut. Der Verzicht des Landes Berlin auf die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von rund drei Millionen Euro sei im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens mit Zustimmung aller Gläubiger beschlossen worden. Der Plan sehe keine Sonderstellung oder gar Benachteiligung der Öffentlichen Hand vor. Das durch die Landesregierung Brandenburg im Sommer 2002 zur Verfügung gestellte Darlehen für die Herlitz-Tochter Falken Office Products GmbH in Höhe von einer Millionen Euro sei bereits im Januar diesen Jahres zurückgezahlt worden.

Wie berichtet, zweifeln die EU-Wettbewerbshüter in Brüssel daran, ob die von Deutschland angemeldete Hilfe mit den Brüsseler Leitlinien für Rettungsbeihilfen (siehe Lexikon S. 18) an Unternehmen in Schwierigkeiten vereinbar ist. Das Darlehen des Landes Brandenburg könnte beispielsweise Teil eines Umstrukturierungskonzepts für den Herlitz-Konzern gewesen sein.

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