zum Hauptinhalt

HRE: Anleger klagen gegen Pleitebank

Anleger verlangen Schadenersatz: Die Skandalbank Hypo Real Estate soll Aktionäre belogen haben.

München - Die Skandalbank Hypo Real Estate (HRE) ist für den Staat nicht nur ein Milliardengrab, sie verschafft der Justiz auch reichlich Arbeit. An diesem Donnerstag beginnt in München ein Prozess, in dem Anleger von der HRE Schadenersatz verlangen. „Da geht was", glaubt Rechtsanwalt Felix Weigend. Er fordert für seine Mandanten sechs Millionen Euro.

Rund 60 Kläger vertritt die Münchner Kanzlei Rotter in Sachen HRE. Klagen auf Schadenersatz gegen Firmen galten einmal als kaum durchsetzbar, weil Geschädigte vorsätzliche Fehlinformation nachweisen mussten. Weigend und Kollegen sind aber optimistisch, weil nach einer Gesetzesreform die Beweispflicht verlagert ist – jetzt muss die Bank nachweisen, alles richtig gemacht zu haben. Außerdem hat die Kammer, vor der jetzt auch die Rotter-Mandanten stehen, Mitte Juni in einem ähnlichen Fall einem Kläger 4000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Die HRE schweigt und will nur ihre Anwälte vor Gericht reden lassen. Das Juni-Urteil sei noch nicht rechtswirksam, die nächste Instanz angerufen, heißt es bei der HRE.

Weigends Mandanten machen geltend, dass die Bank erst Mitte Januar 2008 und damit verspätet Probleme durch die Finanzkrise eingestanden hat. „Der Kapitalmarkt wurde belogen“, heißt es in der über 100-seitigen Klageschrift. So seien Anleger zum Kauf von HRE-Aktien verführt und in die Falle gelockt worden. Kursstürze haben das 2007 über 52 Euro notierende Papier auf das heutige Niveau von rund eineinhalb Euro verfallen lassen. Aus der Differenz errechnen Kläger ihre Schadenersatzansprüche. Die HRE-Anwälte machen geltend, dass Bank und damalige Vorstände von der Finanzkrise überrollt worden seien. Geht es durch alle Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof, kann ein endgültiges Urteil Jahre dauern.

Sicher ist, dass der jetzige Sammeltermin nicht die einzige Millionenklage gegen die HRE bleibt. Auch die Frankfurter Kanzlei Nieding und Barth hat ähnliche Klagen eingereicht. Einmal machen Privatanleger eine zweistellige Millionensumme geltend, verrät Klaus Nieding. Bei einer zweiten Klage verlangen institutionelle Anleger eine dreistellige Millionensumme. Dafür sind die Verhandlungstermine noch offen. tmh

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false