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Wirtschaft: Im rechten Licht: Gewollte Gestaltung

"Steuerschlupflöcher" nutzen andere aus, "Steuersparen" macht man selbst - so lauten sie, die gängigen Vorurteile beim Thema Steuergestaltung. Dass es sich aber bei den "Schlupflöchern" nicht immer um Gesetzeslücken handeln muss, die von besonders findigen Experten ausfindig gemacht wurden, sondern dass sie die Folge einer gewollten Lenkungsfunktion sein können, wird oft übersehen: So sollte in den Jahren nach der Einheit durch das "Fördergebietsgesetz" der Wohnungsbau in den neuen Bundesländern gefördert werden.

"Steuerschlupflöcher" nutzen andere aus, "Steuersparen" macht man selbst - so lauten sie, die gängigen Vorurteile beim Thema Steuergestaltung. Dass es sich aber bei den "Schlupflöchern" nicht immer um Gesetzeslücken handeln muss, die von besonders findigen Experten ausfindig gemacht wurden, sondern dass sie die Folge einer gewollten Lenkungsfunktion sein können, wird oft übersehen: So sollte in den Jahren nach der Einheit durch das "Fördergebietsgesetz" der Wohnungsbau in den neuen Bundesländern gefördert werden. Die damit verbundenen Steuer"spar"möglichkeiten mit Immobilien wurden bewusst ermöglicht.

Im Kern geht es bei solchen "Verlustzuweisungsmodellen" darum, dass die Höhe der Steuer grundsätzlich von der Höhe sämtlicher Einkünfte aus allen Einkunftsarten abhängt. Einkünfte aus einer Einkunftsart (zum Beispiel aus dem Gehalt) lassen sich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten (zum Beispiel aus der Vermietung einer Wohnung) verrechnen. Durch die erhöhten Abschreibungen ("Sonder-AfA") kann "steuerlich" ein Verlust dargestellt werden, der hohe Einkünfte vermindert. Auf diese Weise tritt eine geringere Steuerbelastung ein.

Dieser Mechanismus sollte ein gezielter Anreiz sein, in den Wohnungsbau in den neuen Ländern zu investieren. Mittlerweile hat sich der Gesetzgeber aber ganz anders besonnen: Er ließ nicht nur die Förderung auslaufen, sondern er hat insgesamt die Möglichkeit, Gewinne und Verluste zu verrechnen, ganz erheblich eingeschränkt - wer lenkt, ändert auch mal die Richtung.

Aber auch außerhalb dieser "Modelle" gibt es oft die Möglichkeit, bei einem konkreten Einzelfall durch eine bestimmte Gestaltung den Anfall von Steuern - legal - zu vermeiden oder zumindest die Steuerlast zu vermindern. Wenn nun die Variante gewählt wird, bei der die geringste Steuerlast anfällt, hat auch dies nichts mit "Steuerschlupflöchern" zu tun. Andererseits sollten wirtschaftliche Transaktionen nie ausschließlich aus steuerlichen Gesichtspunkten erfolgen - doch dazu mehr beim nächsten Mal.

Johannes Hofele

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