zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Insiderhandel: Börsen prüfen gemeinsam

Die Untersuchungen, ob es im Vorfeld der Terroranschläge in den USA zu Insidergeschäften an den internationalen Börsen gekommen ist, dauern noch an. Eine Sprecherin des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BAWe) in Frankfurt (Main) erklärte am Mittwoch auf Anfrage, man stehe nach wie vor in engem Kontakt mit den Überwachungsstellen in anderen Ländern und tausche Informationen aus.

Die Untersuchungen, ob es im Vorfeld der Terroranschläge in den USA zu Insidergeschäften an den internationalen Börsen gekommen ist, dauern noch an. Eine Sprecherin des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BAWe) in Frankfurt (Main) erklärte am Mittwoch auf Anfrage, man stehe nach wie vor in engem Kontakt mit den Überwachungsstellen in anderen Ländern und tausche Informationen aus. Noch konzentrierten sich die Ermittlungen aber nicht auf einzelne Titel, auch konkrete Ergebisse könne sie nicht mitteilen.

Zum Thema Online Spezial: Terror gegen Amerika Umfrage: Haben Sie Angst vor den Folgen des Attentats? Fotos: Die Ereignisse seit dem 11. September in Bildern Fahndung: Der Stand der Ermittlungen Osama bin Laden: Amerikas Staatsfeind Nummer 1 gilt als der Hauptverdächtige Chronologie: Die Anschlagserie gegen die USA Das Bundesaufsichtsamt hat bei seinen Untersuchungen ein Flut von Informationen zu bearbeiten. Pro Tag gehen allein in Frankfurt rund zwei Millionen Datensätze ein - Mitteilungen über alle offiziellen Wertpapiergeschäfte, die in Deutschland getätigt werden. Erfasst werden dabei sowohl die außerbörslichen Geschäfte, die beispielsweise direkt zwischen Banken abgewickelt werden als auch die Geschäfte, die über die Börse laufen. Daten über diese Art der Geschäfte liefern etwa die Handelsüberwachungsstellen der acht deutschen Regionalbörsen zu. Die eingehenden Daten werden dann zunächst auf Auffälligkeiten untersucht. Sind in einzelnen Werten größere Umsätze getätigt worden? Ist es zu starken Preissteigerungen gekommen? Verglichen wird dabei auch mit der Entwicklung anderer Titel der Branche, mit der allgemeinen Markttendenz oder mit Handelströmen an ausländischen Börsen. Lassen sich Auffälligkeiten feststellen, wird nach einer Begründung gesucht. Gab es eine Unternehmensmitteilung (ad-hoc-Mitteilung) oder ähnliches? Liegt ein solcher Grund nicht vor, wird der Verdacht eines Insider-Geschäft schon größer. Das Bundesaufsichtsamt kann dann die beteiligten deutschen Finanzdienstleister (Banken, Wertpapierhandelsunternehmen) auffordern, sowohl die Art des Geschäfts als auch den Depotinhaber mitzuteilen. Das BAWe erfährt so beispielsweise, ob geliehenden Aktien verkauft wurden (Leerverkäufe), oder Verkaufsoptionen gehandelt wurden. Die Banken sind nach Paragraf 15 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet, bei begründetem Verdacht sowohl den Namen, als auch die übrigen persönlichen Daten des Depotinhabers mitzuteilen. Ähnliche Informationen fließen auch, wenn ein Unternehmen der Auftraggeber für das Börsengeschäft war.

"Wir versuchen dann anhand dieser Daten etwa über das Melderegister Querverbindungen herzustellen. In der gegenwärtigen Situation gehen die Daten natürlich auch an andere staatliche Stellen", so die Sprecherin des BAWe. Sollten nun tatsächlich verdächtige Querverbindungen festgestellt werden, gehen die Akten vom Bundesamt an die Justiz. Dann hat der Staatsanwalt das Wort.

Schwieriger wird es, wenn die Depots bei ausländischen Banken geführt werden und diese dann über das elektronische Handelssystem Xetra handeln. Dann ist das Bundesaufsichtsamt auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden angewiesen. Auch deshalb finden derzeit Telefonkonferenzen mit den Aufsichtsbehörden in anderen europäischen Ländern und den USA statt.

dr

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false