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Wirtschaft: Insiderhandel

Börsenhandel sollte fair sein. Jedem Teilnehmer sollten möglichst zeitgleich dieselben Informationen zur Verfügung stehen.

Börsenhandel sollte fair sein. Jedem Teilnehmer sollten möglichst zeitgleich dieselben Informationen zur Verfügung stehen. Dieser Grundsatz gilt für alle wichtigen Börsen weltweit, weil nur so das Vertrauen der Anleger in die Märkte garantiert werden kann. Würden sich Anleger übervorteilt fühlen, würden sie ihr Geld nur noch zögerlich investieren. Deshalb ist Insiderhandel (siehe Artikel auf dieser Seite) verboten. Als Insider gilt, wer durch die Tätigkeit in einem oder für ein Unternehmen an Informationen – etwa überraschende Verluste – gelangt, die Einfluss auf den Börsenkurs nehmen könnten, aber noch nicht veröffentlicht wurden. Diesen Vorteil dürfen sie nicht ausnutzen. Strafbar ist Insiderhandel in Deutschland erst seit 1995. Für die Durchsetzung der Regeln ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. hop

LEXIKON

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