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Wirtschaft: Italien und Skandinavien sind die Ausnahmen

In 18 Ländern der EU gibt es gesetzliche Mindestlöhne. Dabei lassen sich drei Kategorien bilden.

In 18 Ländern der EU gibt es gesetzliche Mindestlöhne. Dabei lassen sich drei Kategorien bilden. Die erste Gruppe umfasst die auch mit Deutschland vergleichbaren Länder Westeuropas, hier liegt der Mindestlohn bei knapp acht Euro die Stunde. Zur zweiten Gruppe mit deutlich geringeren Löhnen zählen die Mittelmeerländer und Slowenien. Unter die dritte Kategorie fallen die meisten neuen EUMitglieder aus Mittel- und Osteuropa.

Neben Deutschland gibt es auch in Italien und den skandinavischen Ländern keinen Mindestlohn. Reinhard Bispinck von der Hans-Böckler-Stiftung erklärt die italienische Sonderstellung mit der dortigen Verfassung, wonach unter einem angemessenen Lohn zumeist der niedrigste Tariflohn verstanden wird. Jedenfalls legt das die italienische Rechtsprechung so aus. Im Ergebnis gebe es jedenfalls keine Notwendigkeit für einen gesetzlichen Mindestlohn. Aus anderen Gründen trifft das auch auf die skandinavischen Staaten zu. Die Nordeuropäer organisieren sich deutlich mehr in Gewerkschaften als ihre südlichen Nachbarn, im Schnitt liegt der Organisationsgr ad bei 80 Prozent . Und weil so viele Schweden, Dänen und Norweger in der Gewerkschaft sind, werden so gut wie alle Wirtschaftsbereiche auch von Tarifverträgen und also Tariflöhnen abgedeckt. Deshalb ist ein gesetzlicher Mindestlohn nicht nötig. alf

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