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Wirtschaft: Juristen: Hartz-Reform rechtswidrig Gutachten zweifelt

Arbeitsmarkt-Gesetz an

Berlin Die Hartz-Reform zum Umbau des Arbeitsmarktes verstößt womöglich gegen die Verfassung. In einem noch unveröffentlichten Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge äußerten Juristen schwere Bedenken gegen die geplanten Arbeitsgemeinschaften aus Sozial- und Arbeitsämtern in Kommunen, berichtet der „Spiegel“. Hier komme es zur unerlaubten „Vermischung der Verwaltungszuständigkeiten“, weil die Sozialämter den Ländern, die Arbeitsagenturen aber dem Bund unterstehen. Unklar sei, wer die Aufsicht über fusionierte Behörden habe.

Bund und Länder hatten beschlossen, dass ab 2005 Arbeitsämter oder Kommunen für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständig sein sollen. Dabei können sie Arbeitsgemeinschaften bilden. Um den Kommunen die Chance zur Zuständigkeit zu geben, wurde ein Optionsgesetz erarbeitet, das noch im Vermittlungsausschuss liegt. Die Regierung hat die in dem Gutachten geäußerten Zweifel am Wochenende zurückgewiesen. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums nannte die Kritik unzutreffend. Die Hartz-IV-Reform sei sorgfältig auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft worden.

Derweil machen die Kommunen Druck. Der Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund appellierten an den Vermittlungsausschuss, den Streit beizulegen. Den Kommunen müsse die zugesagte Entlastung um 2,5 Milliarden Euro garantiert werden, sagten die Hauptgeschäftsführer von Städtetag und Gemeindebund, Stephan Articus und Gerd Landsberg. Beide erinnerten an die Zusage von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement, wonach sich der Bund mit 1,8 Milliarden an den höheren Kosten beteiligt, die die Reform mit sich bringt. Tatsächlich seien die Kosten viel höher, der Vermittlungsausschuss solle sich deshalb auf eine „deutlich höhere Summe verständigen“. ddp

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