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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will mehr Transparenz zugunsten der Verbraucher und eine strengere Aufsicht über die Branche.

© dapd

Inkassodienste: Justizministerin will schärfere Gesetze gegen unseriöse Geldeintreiber

Immer mehr Verbraucher beschweren sich über unseriöse Inkassounternehmen. Das Bundesjustizministerium will dem jetzt einen Riegel vorschieben.

Berlin - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will mit schärferen Gesetzen gegen unseriöse Inkasso-Unternehmen vorgehen. Das geht aus einem Eckpunktepapier vor, das dem Tagesspiegel vorliegt. Geplant sind danach vor allem drei Schritte: eine Deckelung der Inkassogebühren, eine bessere Transparenz über die Forderungen, die eingezogen werden sollen, und erweiterte Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden gegen unseriöse Firmen.

„Die Beschwerden über unseriöse Methoden einiger Inkassounternehmen reißen nicht ab“, heißt es in dem Papier. Verbraucherschützer prangen schon seit längerem die Methoden unseriöser Geldeintreiber an, die Verbraucher so einschüchtern, dass sie selbst für unberechtigte Forderungen zahlen. Zudem würden die Inkassounternehmen ihre Kosten nach Gutsherrenart festsetzen, kritisieren sie. Für ihre Dienste würden die Firmen viel zu hohe Gebühren verlangen und so die Kosten für die Verbraucher in die Höhe treiben. Die Aufsicht, so beklagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), könne diesem Geschäftsgebaren kaum etwas entgegen setzen.

Mit ihrer Gesetzesinitiative nimmt Leutheusser-Schnarrenberger jetzt die Kritik der Verbraucherschützer auf. Sie will verhindern, dass die Inkassounternehmen die Verbraucher über Gebühr schröpfen. Stattdessen will die FDP-Politikerin eine „einfache und transparente Kostenerstattungsregelung“ schaffen, „die jeden Verbraucher sofort erkennen lässt, bis zu welcher Höhe er die Vergütung des Inkassounternehmens zu erstatten hat“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Die bisher geltende Regelung, wonach sich die Inkassogebühren an der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung orientiert, habe sich in der Praxis nicht bewährt, räumt das Ministerium ein. In den Fällen des Masseninkassos habe dieser Grundsatz häufig zu „objektiv überhöhten Inkassokosten“ geführt. Wie hoch die Inkassosätze in Zukunft sein sollen, will Leutheusser-Schnarrenberger nun mit den betroffenen Unternehmen, den Berufsverbänden und Verbraucherzentralen abstimmen.

Verbraucher sollen zudem künftig genau erfahren, für wen und was sie eigentlich zahlen sollen. In den Schreiben sollen die Inkassounternehmen künftig Namen und Anschrift des Gläubigers nennen müssen, den Grund der Forderung sowie den Zeitpunkt und die Fälligkeit ihres Entstehens. Auslagen etwa für Fahrtkosten oder die Ermittlung der Anschrift sollen übersichtlich und verständlich aufgelistet werden müssen, in Rechnung gestellte Zinsen müssen begründet werden.

Um durchzusetzen, dass sich alle Inkassounternehmen an die neuen Vorschriften halten, sollen die Aufsichtsbehörden mehr Sanktionsmöglichkeiten erhalten. Bislang können sie Fehlverhalten nur mit einem Widerruf der Registrierung ahnden. Das setzt jedoch erhebliche Rechtsverstöße voraus und wird daher in der Praxis selten genutzt. Künftig soll den Aufsichtsbehörden daher auch die „Verhängung empfindlicher Bußgelder“ gegen unseriös arbeitende Inkassounternehmen ermöglicht werden.

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden von Verbrauchern über die Praktiken unseriöser Inkassodienste. 3700 Fälle hatten die Verbraucherschützer in einer Studie ausgewertet, die VZBV-Chef Gerd Billen am Donnerstag vorgestellt hatte. Danach waren 99 Prozent der Forderungen, die von den Inkassodiensten eingetrieben werden sollten, entweder völlig unberechtigt oder es war auf Nachfrage unklar geblieben, ob der Anspruch besteht. Ein Großteil der Forderungen gründete sich auf Internet-Abos oder Verträge, die Verbrauchern am Telefon untergeschoben worden waren. Auch gegen solche Praktiken will die Bundesregierung vorgehen. Im Internetbereich sollen Firmen verpflichtet werden, ihre Kunden deutlich auf die Kosten eines Angebots hinzuweisen. Ein Vertrag soll erst dann zustande kommen, wenn Verbraucher ausdrücklich bestätigen, dass sie den Kostenhinweis gesehen haben (Button-Lösung).

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