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Wirbt für die Schlichtung: Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesjustizministerium.

© Mike Wolff

Justizministerium will Schlichtung ausbauen: „Die Kunden zahlen nichts“

Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, über die Vorteile von außergerichtlichen Schlichtungsstellen für Verbraucher und die Wirtschaft.

Herr Billen, in welchen Bereichen sehen Sie derzeit den größten Handlungsbedarf für zusätzliche Schlichtungsstellen?

Es gibt einige Branchen, in denen es gut wäre, wenn die Verbraucher mit ihren Problemen nicht gleich vor Gericht ziehen müssten, sondern sich an eine Schlichtungsstelle wenden können. Das betrifft vor allem den Telekommunikationsbereich mit dem Internet. Bedarf gibt es aber sicherlich auch bei Senioren in Pflegeheimen. Angehörige und Bewohner haben oft Angst, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen, weil sie den Pflegeplatz nicht verlieren möchten.

Internet und Wohnheim-Verträge haben nun gar nichts miteinander zu tun, wie soll ein Schlichter beides kompetent beurteilen können?

Wir werben deshalb ja gerade für passgenaue Branchenlösungen. Bei Versicherungen, Banken, Energie und Verkehr haben wir damit gute Erfahrungen gemacht. Für die Bereiche, in denen es keine speziellen Schlichtungsstellen gibt, müssen die Länder für eine Universalschlichtung sorgen. Es wäre sinnvoll, wenn diese sich zusammentun und ihr Fachwissen bündeln statt 16 verschiedene Stellen zu schaffen.

Wäre das nicht eine Monsterbehörde?

Nein, wir können noch nicht genau abschätzen, wie viele Menschen sich dann tatsächlich an diese Universalschlichtungsstelle wenden werden. Wir suchen derzeit intensiv das Gespräch mit der Wirtschaft, werben für branchenspezifische Schlichtungsstellen und hoffen, die Unternehmen von der Schlichtung überzeugen zu können. Ziel ist, dass möglichst viele mitmachen. Aber wir können kein Unternehmen zwingen, sich an einer Schlichtung zu beteiligen.

Wirklich nicht?

Eine für alle Unternehmen verpflichtende Schlichtung wäre wegen der Berufsfreiheit verfassungsrechtlich problematisch. Allerdings müssen Firmen künftig auf ihrer Webseite und in ihren Geschäftsbedingungen mitteilen, ob sie sich an einem Schlichtungsverfahren beteiligen. Die Kunden könnten das dann bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen.

Die Wirtschaft klagt über die hohen Kosten, die bei der Auffangschlichtung anfallen sollen. Verschrecken Sie damit nicht die Unternehmen?

Wenn ich einen Kunden dauerhaft vergraule, kann das noch viel teurer werden. Der Nutzen, den eine Schlichtung für die Unternehmen bringt, ist höher als die Kosten. Außerdem entscheidet der Schlichter ja auch nicht immer im Sinne der Verbraucher, sondern manchmal auch zugunsten der Unternehmen.

Die Verbraucher zahlen nichts?

Ja, die Schlichtung ist für sie regelmäßig kostenfrei. Nur wenn jemand die Schlichtungsstelle missbräuchlich anruft, kann eine Gebühr anfallen. Wir möchten ja, dass sich die Verbraucher an den Schlichter wenden. Heute verschenken die Kunden viel Geld, weil sie den Aufwand scheuen und nicht vor Gericht gehen, obwohl sie gute Karten hätten zu gewinnen.

Wann wird die Auffangschlichtung ihre Arbeit aufnehmen?

Wir gehen jetzt in das parlamentarische Verfahren. Der weitere Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren liegt beim Parlament. Mit den Ländern sind wir über die Umsetzung bereits im Gespräch.

Gerd Billen (60) ist seit 2013 beamteter Staatssekretär im Bundesjustiz- und -verbraucherministerium – obwohl er ein anderes Parteibuch hat als sein Chef, Heiko Maas. Während Maas Sozialdemokrat ist, gehört Billen zu Bündnis 90/Die Grünen. Dass Maas ihn dennoch ins Ministerium geholt hat, liegt an seiner verbraucherpolitischen Erfahrung. Billen war sechs Jahre lang Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), heute ist Klaus Müller sein Nachfolger. Vor seiner Zeit beim VZBV leitete Billen bei der Otto-Group den Bereich Umwelt- und Gesellschaftspolitik und war Bundesgeschäftsführer des Naturschutzbundes Deutschland NABU.

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