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© dpa

Preisabsprachen: Kaffeekartell muss Millionenstrafe zahlen

Tchibo, Melitta und Dallmayr sollen über Jahre Preise abgesprochen haben. Die Kunden haben zu viel ausgegeben. Jetzt geht das Bundeskartellamt dazwischen.

Berlin - Deutschlands Verbraucher haben nach Meinung des Bundeskartellamts jahrelang zu viel für ihr Lieblingsgetränk Kaffee gezahlt. Die Wettbewerbsbehörde verhängte am Montag eine Millionenstrafe gegen die drei Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr. Wegen verbotener Preisabsprachen sollen die drei Firmen sowie sechs dort beschäftigte Manager ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 159,5 Millionen Euro zahlen.

Von Anfang 2000 bis Juli 2008 sollen sich die sechs Geschäftsführer und Vertriebsleiter der Kaffeeröster in einem Gesprächskreis getroffen und dort Höhe, Umfang und Zeitpunkt von Preiserhöhungen abgesprochen haben, sagte Kartellamtssprecher Kay Weidner dem Tagesspiegel. Dabei sei es vor allem um Filterkaffee, Bohnen, Espresso und Kaffee- Pads gegangen.

Den Schaden hätten die Verbraucher gehabt, meint die Wettbewerbsbehörde. Von 2003 bis 2008 habe es fünf Preiserhöhungen gegeben. Allein zwischen Dezember 2004 und April 2005 habe sich der Preis für die 500-Gramm- Packung Kaffee um durchschnittlich einen Euro erhöht. „Der Lebensmitteleinzelhandel hat die Preiserhöhungen unmittelbar weitergegeben“, sagte Weidner. Tchibo, Melitta und Dallmayr haben zusammen einen Anteil von knapp 50 Prozent am deutschen Kaffeemarkt. Auf Tchibo, den größten Anbieter in Deutschland neben Kraft (Jacobs, Kaffee Hag), entfällt dabei ein Anteil von rund 25 Prozent.

Bei den Betroffenen stößt das Vorgehen des Kartellamts auf wenig Verständnis. Kurz und knapp erklärte der Münchner Kaffeeröster Dallmayr in einem grußlosen Schreiben, man halte „die gegen das Unternehmen ausgesprochene Geldbuße für völlig überzogen“. Außerdem sei Röstkaffee in Deutschland, bereinigt um Steuern, günstiger als überall sonst in Europa. Laut Statistischem Bundesamt habe im vergangenen Jahr ein Pfund Kaffee 3,84 Euro gekostet, 1970 noch umgerechnet 4,24 Euro. Weitere Fragen wolle man nicht beantworten, hieß es.

Bei Tchibo in Hamburg wollte ein Sprecher am Montag nur den Eingang des Bußgeldbescheids bestätigen, sich aber nicht inhaltlich äußern. Dagegen räumte eine Sprecherin des Mindener Melitta- Konzerns Fehler ein. „Wir bedauern den Vorgang und haben Vorkehrungen getroffen, damit so etwas nicht noch einmal passiert“, sagte sie. Personelle Konsequenzen seien nicht gezogen worden. Allerdings habe Melitta uneingeschränkt mit den Kartellbehörden zusammengearbeitet, seit das Unternehmen Mitte 2008 in die Untersuchung einbezogen worden sei, und eine Selbstverpflichtungserklärung formuliert. Nichtsdestoweniger kündigte Melitta an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Man habe „in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtslehre“ erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Bußgeldnorm und damit an der Höhe des Bußgeldes.

Das Bundeskartellamt hält die Strafe jedoch angesichts der langen Zeitspanne, in der Preisabsprachen getroffen worden seien, und der Umsätze der Firmen für angemessen. Kommt es zum Prozess, müsste sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Fall befassen.

Neben dem Fall um Tchibo, Melitta und Dallmayr ermitteln die Kartellwächter seit Januar dieses Jahres noch in zwei weiteren Kaffee-Verfahren. In dem einen geht es um Preisabsprachen von Kaffeeröstern bei Kaffeelieferungen an die Gastronomie und andere Großabnehmer.

In dem anderen Fall wird gegen zahlreiche Kaffeeröster wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Cappuccino ermittelt. Die Verfahren sollen bis Juli 2010 abgeschlossen sein, sagte Behördensprecher Weidner. Ob auch bei diesen Verfahren Tchibo, Melitta und Dallmayr betroffen sind, wollte das Kartellamt nicht sagen.

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