zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Kampf gegen die Schattenwirtschaft: Was ist Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit wird oft mit Schattenwirtschaft gleichgesetzt. Das ist falsch, denn Schwarzarbeit ist nur ein Teil der Schattenwirtschaft.

Schwarzarbeit wird oft mit Schattenwirtschaft gleichgesetzt. Das ist falsch, denn Schwarzarbeit ist nur ein Teil der Schattenwirtschaft. Friedrich Schneider, unter deutschsprachigen Ökonomen der Experte auf diesem Gebiet, versteht unter der Schwarzarbeit "Tätigkeiten, die nicht in den bestehenden offiziellen Statistiken ausgewiesen werden und die gemäß den Konventionen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eigentlich eine Wertschöpfung darstellen. Folgt man dieser Definition, dann wird die gesamte unbezahlte Arbeit im privaten Haushalt und für wohltätige Zwecke ausgeschlossen. Ebenso werden rein finanzielle Transaktionen, die keine Wertschöpfung darstellen, nicht zur Schwarzarbeit gezählt." Den höchsten Anteil der Schwarzarbeit findet man hier zu Lande im Bausektor - mit 45 Prozent liegt sie dort am höchsten.

Grundsätzlich gilt: Zur Schattenwirtschaft zählen nicht nur Tätigkeiten, die illegal ausgeübt werden, wie beispielsweise Steuerhinterziehung oder krimineller Drogenhandel und Hehlerei. Zur Schattenwirtschaft zählen gleichermaßen hauswirtschaftliche Selbstversorgung, gemeinschaftliche Selbsthilfe und die so genannte Alternativökonomie. Darunter einzuordnen sind etwa jede Form von Haus- und Gartenarbeit, Do-it-yourself-Aktivitäten genauso wie Nachbarschaftshilfe, Fahrgemeinschaften oder die so genannten Tauschringe, in denen zum Beispiel eine Stunde Babysitting bargeldlos gegen eine Stunde Sprachunterricht in Französisch getauscht wird.

Im Gegensatz zur so genannten offiziellen Wirtschaft hat Schattenwirtschaft also nicht zwangsläufig einen illegalen Charakter. Und nicht alles, was illegal ist, muss zwangsläufig kriminell sein. Vortragstätigkeiten etwa oder der Verkauf regulärer Waren ohne Rechnung müssen nicht gesetzeswidrig sein. Hausarbeit, Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliche Tätigkeiten für Vereine oder im Rahmen der hauswirtschaftlichen Selbstversorgung sowie gemeinschaftlicher Selbsthilfe sind selbstverständlich legal.

mo

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false