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KARRIERE Frage: an Jürgen Hesse Büro für Berufsstrategie

Was ist mit dem Familienstand?

Bisher habe ich in meinen Bewerbungen immer den gesetzlichen Familienstand, also „verheiratet“ angegeben. Nun habe ich mich aber von meinem Mann getrennt. Muss ich jetzt tatsächlich in die Bewerbung schreiben, dass ich „getrennt lebend“ oder demnächst sogar „geschieden“ bin? Wird mir das nicht als Schwäche ausgelegt?

Weder das eine noch das andere! Aber dass Sie sich Gedanken machen, wie Ihre private Situation auf potenzielle Arbeitgeber wirken könnte, ist so verkehrt nicht. Denn ein Bewerber, verstrickt in einen „Rosenkrieg“, wird von Personalauswählern sicher nicht für besonders leistungsstark gehalten. Ergo: Sie behalten Ihre privaten Umstände besser für sich.

Zu den persönlichen Daten, die Sie angeben sollten, gehören Ihr Vor- und Zuname, Anschrift mit Telefon (Festnetz oder Handy, nicht aber das Bürotelefon!) und private E-Mail-Adresse. Schon Geburtsdatum und -ort müssen Sie nicht aufführen. Auch Ihre Nationalität sollten Sie nur angeben, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzen oder Ihr Name sehr ausländisch klingt.

Beim Familienstand, der aber auch völlig weggelassen werden kann, reicht ein „ledig/unverheiratet“ oder „verheiratet“ aus. Bloß nicht verkomplizieren wie: in fester Partnerschaft lebend, geschieden, verwitwet. Dazu können weitere freiwillige Angaben kommen wie die Anzahl und das Alter Ihrer Kinder (besser nur, wenn die Kinder schon etwas älter sind, aber auch nicht mehr, wenn diese die Volljährigkeit erreicht haben!). Noch seltener wird Ihre Religionszugehörigkeit vermittelt. Letzteres ist eigentlich nur üblich, wenn Sie sich auf eine Stelle bei einer kirchlichen Einrichtung bewerben.

Auch im Vorstellungsgespräch müssen Sie nicht auf alles antworten. Generell sind Fragen unzulässig, die in keinem direkten Zusammenhang mit der zu besetzenden Stelle stehen. Dazu gehören Fragen zur Lebens- und Familienplanung, zur politischen Meinung, zum gewerkschaftlichen Engagement sowie zu früheren Krankheiten, Schulden, Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren.

Wird Ihnen eine solche Frage gestellt, sollten Sie nicht auf die Unzulässigkeit hinweisen. Besser ist es, sich vorher kluge Antworten zu überlegen, auch kleine Notlügen. Die gesteht Ihnen sogar der Gesetzgeber zu. Was die Sache erschwert: Personalverantwortliche gehen oft subtil vor, etwa, indem sie darstellen, wie familienfreundlich die Firma ist, bevor sie eine Bewerberin fragen, ob, wann und wie viele Kinder geplant sind. Eine gute Reaktion wäre, das betriebliche Engagement zu loben, aber zu betonen, dass kein Kinderwunsch vorhanden ist und die Karriere im Vordergrund steht. Foto: Promo

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an Jürgen Hesse

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