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KARRIERE Frage: an Olaf Möller Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg

Wie versichern sich Studenten?

Ich habe zum Wintersemester angefangen zu studieren und beginne nun im November halbtags als Texter in einer kleinen Agentur zu arbeiten, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Was muss ich dabei beachten? Muss ich mich gegen Arbeitslosigkeit versichern?

Grundsätzlich gilt: Studenten, die während ihres Studiums arbeiten, sind nach Paragraph 27 des Sozialgesetzbuches III von der Arbeitslosenversicherung befreit. Demnach müssen Sie also keinen Versicherungsbeitrag zahlen. Es gibt allerdings Besonderheiten, die Studenten beachten sollten.

So gilt diese Versicherungsfreiheit nur dann, wenn das Studium, und nicht der Job, im Vordergrund steht. Sie sind befreit, wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird, sie also keine Arbeitnehmer, sondern Studenten sind. Voraussetzung dafür ist, dass sie zum Personenkreis der ordentlich Studierenden zählen und eine geregelte wissenschaftliche Ausbildung zu einem Berufsbild durchlaufen.

Auf die Studiendauer kommt es dagegen nicht an. Auch bei einer ungewöhnlich langen Studienzeit wird angenommen, dass das Studium im Vordergrund steht und damit Versicherungsfreiheit besteht. Auch ein Wechsel der Hochschule spielt keine Rolle.

Außerdem ist für die Versicherungsfreiheit entscheidend, wie viele Stunden in der Woche Sie arbeiten. Wenn Sie in der Woche weniger als 20 Stunden arbeiten, besteht Versicherungsfreiheit. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine oder mehrere befristete oder unbefristete Beschäftigungen handelt. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist hierbei ohne Bedeutung. Sie müssen auch dann keine Versicherungsbeiträge zahlen, wenn Jobs von unter 20 Stunden in den Semesterferien auf mehr als 20 Stunden ausgeweitet werden.

Wer dagegen neben dem Studium mehr als 20 Stunden pro Woche beschäftigt ist, unterliegt der Versicherungspflicht, weil er als Arbeitnehmer gilt. Allerdings ist auch bei mehr als 20 Stunden Arbeit in der Woche keine Versicherung zu zahlen, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro pro Monat nicht überschritten wird. Studenten, die während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, deren Job aber auf maximal zwei Monate befristet ist, sind auch versicherungsfrei. Aber wird der Zwei-Monatszeitraum überschritten, tritt die Versicherungspflicht ab dem Zeitpunkt des Überschreitens ein.

Sie sehen, es gibt viele Merkmale, die für Studentenjobs wichtig sind. Bei individuellen Fragen hilft die örtliche Arbeitsagentur weiter. Foto: Thilo Rückeis

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an Olaf Möller

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