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KARRIERE Frage: an Martina Perreng Arbeitsrechtlerin beim DGB

Ist Bildungsurlaub für mich möglich?

Als Web-Designerin arbeite ich in einer Agentur mit 20 Mitarbeitern. Nun würde ich gerne an einem mehrtägigen Seminar teilnehmen, das allerdings keine berufliche Fortbildung ist. Kann ich dafür Bildungsurlaub beantragen? Ich habe gehört, dass ein Unternehmen eine bestimmte Größe haben muss, damit man einen Anspruch darauf hat. Stimmt das? Und reichen 20 Mitarbeiter dafür aus? Was muss ich sonst noch beachten?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist in den jeweiligen Ländergesetzen geregelt, in Berlin entsprechend im Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Dort ist festgelegt, dass Arbeitnehmer unter Fortzahlung ihrer Vergütung Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen haben. Anspruch auf Bildungsurlaub haben Sie, wenn Sie mindestens sechs Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren.

Eingeschränkt wird dieser Anspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in kleineren Betrieben mit nicht mehr als 20 Beschäftigten arbeiten. Dort kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub unter bestimmten Bedingungen ablehnen: und zwar dann, wenn im laufenden Kalenderjahr bereits andere Kolleginnen und Kollegen Bildungsurlaub genommen haben und die Summe der Arbeitstage, an denen sie freigestellt wurden, das zweieinhalbfache der Zahl der Arbeitnehmer erreicht hat. Das heißt für Ihre Firma mit 20 Mitarbeitern: Hat Ihr Arbeitgeber in diesem Jahr bereits 50 Bildungsurlaubstage oder mehr genehmigt, kann er Ihnen den Bildungsurlaub verweigern.

Es kommt also nicht nur darauf an, wie viele Arbeitnehmer in einer Firma beschäftigt sind, sondern auch darauf, wie viele von ihnen in welchem Umfang bereits Bildungsurlaub beansprucht haben. Außerdem muss eine weitere Bedingung erfüllt sein: Das von Ihnen ausgewählte Seminar muss eine von der Senatsverwaltung anerkannte Bildungsveranstaltung sein. (Ein Verzeichnis der anerkannten Veranstaltungen finden Sie unter www.berlin.de/sen/arbeit/bildungsurlaub/bildungsurlaub.html)

Zudem gilt, wie bei normalem Urlaub auch, dass der Bewilligung in der fraglichen Zeit keine zwingenden betrieblichen Belange oder Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. In diesem Fall haben Sie aber Anspruch darauf, dass Ihr Antrag innerhalb eines Jahres bevorzugt berücksichtigt wird.

Insgesamt haben Sie Anspruch darauf, innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren zehn Arbeitstage freigestellt zu werden. Die beanspruchbaren Tage können auf einmal, aber auch auf mehrere Bildungsveranstaltungen verteilt genommen werden. Foto: Promo

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10876 Berlin

an Martina Perreng

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