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Arbeitsmarkt: Zuschlag mit Abschlag

Noch hält die Bundesagentur für Arbeit viele Fördertöpfe bereit – Langzeitarbeitslose profitieren aber immer seltener davon.

Die Finanzkrise scheint nach Einschätzung führender Wirtschaftsinstitute unter Kontrolle sein – der Arbeitsmarkt ist es nicht. Zwar ist die Zahl der Erwerbslosen im September leicht zurückgegangen. Doch die Kurzarbeit wirkt wie eine tickende Zeitbombe: Wenn die Wirtschaft kommendes Jahr nicht spürbar anzieht, droht eine Kündigungswelle.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) reagiert auf die düsteren Prognosen. Für Erwerbslose und Arbeitnehmer, deren Vertrag ausläuft oder denen eine Kündigung bevorsteht, hat sie nach eigenen Angaben die Weiterbildungsförderung deutlich erhöht. Im ersten Halbjahr 2009 gab sie für Kurse und Seminare mit 590 Millionen Euro etwa 72 Prozent mehr aus als vor einem Jahr. Doch Kritiker warnen: Von dem Geldregen kommt bei den Schwächsten zu wenig an.

Wer erhält eine Förderung?

Dabei klingt in der Theorie alles ganz einfach: Gefördert werden grundsätzlich Erwerbslose, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen. Auch Arbeitnehmer erhalten unter bestimmten Umständen einen Zuschlag, beispielsweise wenn sie sich in der Kurzarbeit befinden, geringqualifiziert sind, das 45. Lebensjahr vollendet haben oder der Erwerb des letzten Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegen.

Um den Zuschlag zu erhalten, müssen Interessenten ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit wahrnehmen. Darin wird geklärt, ob die Weiterbildung Sinn macht – also eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet oder ein dringend erforderlicher Berufsabschluss nachgeholt werden kann. Sowohl der Bildungsträger als auch der Lehrgang müssen durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Wie sieht es in der Praxis aus?

Experten kritisieren jedoch, dass in der Praxis derzeit vor allem Interessenten unterstützt werden, die auch ohne Weiterbildung Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten. So fand das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) heraus, dass Menschen ohne Schulabschluss und Berufsausbildung seltener einen Bildungsgutschein erhalten als Personen mit einem Abschluss. Schwer vermittelbare Personen seien von der Gutscheinvergabe faktisch ausgeschlossen.

„Langzeitarbeitslose haben so gut wie keine Chance auf Weiterbildung“, sagt Bernhard Jirku von der Gewerkschaft Verdi. Ralf Nuglisch, Leiter des Kernteams Arbeit und Qualifizierung beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, schätzt insgesamt die Aussichten von Hartz IV-Empfängern, ihre Sachbearbeiter bei der BA zu überzeugen, als schwierig ein. Der Grund ist seiner Ansicht nach, dass durch das Konjunkturpaket II nun auch Kurzarbeiter in Weiterbildungslehrgänge vermittelt werden. Dadurch komme es vor allem im Süden Deutschlands zu einer Konkurrenz zwischen ihnen und den Arbeitslosen, wobei Kurzarbeiter deutlich besser dastünden.

Angesicht des derzeitigen Milliarden-Defizits der BA und dem erwarteten Anstieg der Arbeitslosigkeit befürchten Experten, dass sich die Situation in Zukunft verschlimmert und Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte zunehmend auf der Strecke bleiben.

Wie ist die Lage in Berlin?

Da es in Berlin nur wenige Kurzarbeiter gibt, ist die Hauptstadt laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) weniger gefährdet. Dafür gibt es aber ein anderes, grundlegendes Problem:

„Für viele Langzeitarbeitslose sind die Angebote der beruflichen Weiterbildung gar nicht immer die beste Wahl“, sagt Tina Hofmann vom Paritätischen Gesamtverband. Oftmals seien die Lehrgänge eher für Personen konzipiert, die schon gewisse Grundqualifikationen haben und erst seit kurzem arbeitslos sind. An Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose werde dagegen gespart. Immer mehr und immer kürzere Seminare hätten längere berufsqualifizierende Maßnahmen abgelöst.

Zu den Vorwürfen erklärt ein BA-Sprecher, dass rund 18 800 Hartz IV-Empfänger in der Hauptstadt bis September eine Weiterbildung begonnen hätten – und damit 17 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Ob es sich dabei um preiswerte Kurz-Seminare handelt oder kostspieligere Aufstiegsfortbildungen, geht aus den Zahlen jedoch nicht hervor.

Besteht ein Anspruch auf Weiterbildung?

Wehren können sich die Arbeitslosengeldempfänger nicht: Auf die Förderung beruflicher Weiterbildung hat man keinen Rechtsanspruch. Die Sachbearbeiter der BA vergeben Bildungsgutscheine nur bei Aussicht auf Erfolg, das heißt, wenn sie davon überzeugt sind, dass der Antragsteller mithilfe der Weiterbildung wieder schnell auf dem Arbeitsmarkt Fuß fasst. Die Vergabe der Bildungsgutscheine hängt auch vom Budget der jeweiligen Agentur ab.

Wie überzeugt man den Berater?

Die größten Erfolgsaussichten auf geförderte Weiterbildung haben Arbeitssuchende, die bereits eine konkrete Stelle in Aussicht haben und dafür nur noch eine Zusatzqualifikation brauchen. In diesem Fall sollte man versuchen, sich von seinem zukünftigen Chef schriftlich bestätigen zu lassen, dass er einen nach der Fortbildung einstellen würde. Er ist später nicht daran gebunden.

Generell sollte man sich auf das Gespräch mit dem Berater der BA sehr gründlich vorbereiten und Argumente sammeln, warum eine bestimmte Fortbildung die Jobchancen verbessert. Es hilft, den eigenen Lebenslauf bei dem Gespräch dabei zu haben und zu verdeutlichen, wie gut sich die angestrebte Weiterbildung in den bisherigen Werdegang einfügen würde.

Sina Tschacher

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