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Beamte: Fit für den Dienst am Bürger

Auch Beamte sollen bald bis 67 arbeiten. Konzepte für altersgerechte Fortbildung fehlen im öffentlichen Dienst aber bisher.

Joachim Jacobs sitzt an seinem Schreibtisch im Gebäude der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Berlin-Mitte und klickt sich durch die Datenbanken der internen Bildungsanbieter. Neben seiner Bürotür hängt ein Schild mit der Aufschrift „ZS A 1“; das steht für Abteilung Zentraler Service. Joachim Jacobs ist Aus- und Fortbildungsbeauftragter in der Senatsverwaltung. An seine Tür klopfen vom Sachbearbeiter bis zur Führungskraft alle Beschäftigten, die ihre beruflichen Qualifikationen verbessern wollen.

„In den letzten Jahren hat die Bedeutung der Fortbildung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ständig zugenommen“, sagt Jacobs. „Denn die beruflichen Anforderungen haben sich nicht nur verändert, sondern auch erheblich erhöht.“ Hinzu kommt, dass sich vermutlich auch Beamte in Zukunft auf ein längeres Arbeitsleben einstellen müssen: Mitte August hatte Innenminister Wolfgang Schäuble angekündigt, das Pensionsalter für Bundesbeamte zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen. In Berlin sieht Innensenator Ehrhart Körting hierzu zwar noch keine Notwendigkeit. Sollte der Bund die Pensionsgrenze tatsächlich anheben, werde man aber „irgendwann“ nachziehen.

„Mit der längeren Lebensarbeitszeit wird auch die Bedeutung kontinuierlicher Schulung steigen, damit die Beschäftigten mit neuen Arbeitsverfahren und Techniken Schritt halten können“, ist sich Joachim Jacobs sicher. Wie fachgerechte Fortbildungskonzepte speziell für ältere Beamte aussehen könnten, wird bisher jedoch kaum diskutiert, obwohl das „längst im Fokus der Verwaltung stehen müsste“, sagt Uwe Januszewski, Vorsitzender des Hauptpersonalrates des Landes Berlin. „ Leider gibt es aber noch keine Konzepte, wie altersgerechtes Lernen auch im öffentlichen Dienst umgesetzt werden kann“, bemängelt er.

Auch Frank Ziska, Sprecher des Deutschen Beamtenbundes, sieht erheblichen Nachholbedarf: „Im Durchschnitt bilden sich Beamte zwei Tage im Jahr fort. Das ist zu wenig.“ Schon für jüngere Beamte würden heute zu wenig Weiterbildungen bewilligt. Da der Fortbildungsbedarf im Alter aber noch steige, müssten die Bildungsangebote gerade bei älteren Beamtinnen aufgestockt werden. „Hierfür brauchen wir dringend ein tragfähiges Konzept.“

Das gilt umso mehr, da das Interesse an Weiterbildung unter jungen und älteren Beamten offenbar groß ist. So zumindest die Erfahrung von Joachim Jacobs. Als Fortbildungsbeauftragter der Berliner Senatsverwaltung ist er der Mittler zwischen Beschäftigten und Bildungseinrichtungen. „Im Regelfall müssen die Beamten eine Fortbildung über ihren Fachvorgesetzten beantragen“, erklärt er das Prozedere. „Erscheint diesem die Teilnahme notwendig und erforderlich, wird dem Antrag in der Regel zugestimmt.“ Joachim Jacobs prüft schließlich, ob alle Formalien stimmen und ob die Fortbildung zum jetzigen oder zukünftigen Aufgabengebiet des Antragstellers passt. Denn jeder Kurs muss einen dienstlichen Bezug haben.

„Qualitätssicherung in der öffentlichen Verwaltung“, „Die Führungskraft als Coach“, „Das Mitarbeiter- und Vorgesetztengespräch“ oder „Korruptionsvorbeugung als Führungsaufgabe“ – das sind nur einige der Seminare, mit denen sich Führungskräfte aus der Verwaltung fortbilden können. Lehrgänge zu diesen und vielen weiteren Themen finden am Institut für Verwaltungsmanagement, einem Teilbereich der Verwaltungsakademie Berlin (siehe Infokasten), statt. Das Angebot der Verwaltungsakademie ist Bestandteil der systematischen Personalentwicklung im Land Berlin und richtet sich nach dem Bedarf der Mitarbeiter und der Behörden. Pro Jahr werden hier über 1800 Veranstaltungen für Fach- und Führungskräfte durchgeführt. Die Fortbildungen finden entweder als mehrtägige Seminare, mehrwöchige Qualifizierungsreihen oder längerfristige Lehrgänge, wie zum Beispiel das Fachstudium zum Verwaltungsbetriebswirt, statt. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der Dienstzeit.

Detaillierte Regelungen für die Weiterbildung im Berliner öffentlichen Dienst enthalten das Gesetz über die Laufbahnen der Beamten und die Sonderurlaubsverordnung. Laut Laufbahngesetz sind Beamte verpflichtet, an Maßnahmen der dienstlichen Fortbildung teilzunehmen, die „der Erhaltung und Verbesserung der Befähigung für ihren Dienstposten oder für gleich bewertete Tätigkeiten dienen“.

Handelt es sich aber um eine Weiterbildung, die nicht vom Land Berlin, sprich der Verwaltungsakademie, durchgeführt wird, greift die Sonderurlaubsverordnung. Sie unterscheidet Kurse, die „im überwiegenden dienstlichen Interesse liegen“, und solche, die lediglich von Nutzen für die dienstliche Tätigkeit sind: Für erstere können Beschäftigte Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge erhalten – wobei diese aber im Regelfall gekürzt werden. Ist die Fortbildung lediglich nützlich, gibt es Sonderurlaub, sofern „dienstliche Belange nicht entgegenstehen“. Voraussetzung ist hier aber zumindest ein Bezug zur ausgeübten oder einer künftigen Tätigkeit.

Bewilligt werden in der Regel zwölf Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Sollte das nicht ausreichen, kann im Einzelfall Sonderurlaub ohne Bezüge gewährt werden.

Anke Sprenger

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