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KARRIERE Frage: an Klaus Pohl Bundesagentur für Arbeit

Wie lange erhält eine Mutter ALG I?

Ich habe 14 Monate in einem befristeten Angestelltenverhältnis gearbeitet. Anschließend begann mein Mutterschutz, mein Kind wurde geboren und ich nahm zwei Jahre Erziehungszeit in Anspruch. Jetzt habe ich mein zweites Kind bekommen, ohne dass ich vorher noch einmal versicherungspflichtig tätig war. Erlischt damit mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Man erhält Arbeitslosengeld, wenn man sich persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos meldet, in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und mindestens 15 Stunden pro Woche versicherungspflichtig arbeiten kann. Wenn man also bereits in den letzten zwei Jahre nicht versicherungspflichtig tätig war, hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. So ist es die Regel – doch es gibt auch Ausnahmen: Man kann Arbeitslosengeld nämlich auch aufgrund anderer versicherungspflichtiger Verhältnisse beantragen.

Versicherungspflichtig ist zum Beispiel die Erziehungszeit. Sie wird bis zum dritten Geburtstag des Kindes angerechnet – wenn man unmittelbar vor der Betreuungszeit versicherungspflichtig gearbeitet oder Arbeitslosengeld I bezogen hat. Auch die Monate, in denen man Mutterschaftsgeld bezieht, zählen dann als versicherungspflichtige Zeit. Neue Ansprüche hingegen hat nur, wer während der Kinderzeit kein Arbeitslosengeld I erhält. Im oben beschriebenen Fall kann die Mutter also noch Arbeitslosengeld beantragen, wenn das zweite Kind sein drittes Lebensjahr vollendet hat.

Wie hoch das Arbeitslosengeld I nach der Kindererziehung ausfällt, hängt vom letzten Gehalt ab, vorausgesetzt man war in den letzten beiden Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens fünf Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Ist das nicht der Fall, wird es nach einer gesetzlich festgelegten Pauschale (Leistungsentgelt) berechnet, die abhängt von der Qualifikation und dem „Wert“, des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem richtet sich die Höhe danach, ob man in Zukunft Vollzeit arbeiten will. Ist man „ nur“ an Teilzeitarbeit interessiert, bekommt man weniger Unterstützung.

Das Arbeitslosengeld beträgt gewöhnlich 60 Prozent. Arbeitslose mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent des Nettoentgelts beziehungsweise des pauschal berechneten Leistungsentgelts.

Wie lange man Anspruch hat, richtet sich danach, wie lange man in den drei Jahren vor der Arbeitslosigkeit beschäftigt war. Wer ein volles Kindererziehungsjahr nachweist, kann für sechs Monate Arbeitslosengeld I beantragen oder einen noch nicht erloschenen Restanspruch verlängern. Bei zwei Jahren Kleinkinderziehung hat man Anspruch auf zwölf Monate Arbeitslosengeld I. Foto: Promo

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an Klaus Pohl

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