zum Hauptinhalt

KARRIERE Frage: an Martina Perreng Arbeitsrechtlerin beim DGB

Muss ich einen Gentest machen?

Ich habe gerade eine neue Stelle als Elektroniker gefunden. Bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben wird, verlangt der Arbeitgeber aber, dass ich mich vom Betriebsarzt untersuchen lasse, wobei auch ein Alkohol- und Drogentest durchgeführt werden. Außerdem soll ein Gentest überprüfen, ob ich auf bestimmte Stoffe allergisch reagiere. Kann der Arbeitgeber das von mir verlangen?

Zweck einer Einstellungsuntersuchung ist es, festzustellen, ob ein Bewerber über die notwendige Leistungsfähigkeit verfügt, eine bestimmte Arbeit zu verrichten. Allerdings bedeutet jede ärztliche Untersuchung auch einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.

Eine gesetzliche Grundlage, die Einstellungsuntersuchungen erlaubt, gibt es nicht. Dabei müssten, ebenso wie bei der Rechtfertigung einer Überwachung am Arbeitsplatz, auch die Voraussetzungen von Einstellungsuntersuchungen klar in einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geregelt werden. Da diese Regelung aber fehlt, kann ein Arbeitgeber grundsätzlich eine solche Untersuchung nicht verlangen, denn der Schutz des Persönlichkeitsrechts wiegt schwerer, als das allgemeine Interesse an der Feststellung der Leistungsfähigkeit eines Bewerbers. Nur in wenigen Fällen, etwa zum Schutz jugendlicher Arbeitnehmer oder zum Schutz der Allgemeinheit, wenn Personen im Lebensmittelbereich arbeiten, sind Einstellungsuntersuchungen vorgeschrieben.

In allen anderen Fällen sind sie nur zulässig, wenn ein besonderes, berechtigtes Interesse des Arbeitgebers vorliegt, wenn beispielsweise eine bestimmte Tätigkeit nicht ausgeübt werden kann, weil eine bestimmte Krankheit vorliegt . Dann könnten Untersuchungen gerechtfertigt sein, die jedoch allein auf diese Krankheit beschränkt sein dürften. Aber selbst dann ist die Teilnahme mangels gesetzlicher Grundlage freiwillig.

Das gleiche gilt auch und im besonderen für Alkohol- und Drogentests. Nur wenn eine besondere Risikolage besteht, wenn es etwa um die Beschäftigung von Kraftfahrern oder Wachdienstleistern, die Waffen tragen, geht, kann in Betracht kommen, dass Drogen- oder Alkoholabhängigkeit von Vornherein ausgeschlossen werden müssen. Eine Untersuchung, die eine besondere Empfindlichkeit gegenüber bestimmten Stoffen feststellt, bedarf noch engerer Voraussetzungen.

Da es bislang nur bei sehr wenigen Krankheiten gesicherte Erkenntnis ist, dass eine genetische Veranlagung sehr wahrscheinlich zu einer Erkrankung führt, sind genetische Tests unzulässig. Im Gendiagnostik-Gesetz, das noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet werden soll, wird dies ausdrücklich geregelt. Foto: Promo

– Haben Sie auch eine Frage?

Dann schreiben Sie uns:

E-Mail:

Redaktion.Beruf@tagesspiegel.de

an Martina Perreng

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false