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Karrierefrage: Bekomme ich Geld für die Erfindung?

Nachgefragt bei Martine Perreng , Arbeitsrechtlerin beim DGB.

Seit Anfang letzten Jahres bin ich als Maschinenbauingenieur in einem mittelständischen Metallbetrieb beschäftigt. Zu meinen Aufgaben gehört es, die Produktpalette zu verbessern. Nun habe ich zu einer Maschine, die von uns produziert wird, ein Zubehörteil entwickelt, das ermöglicht, wesentlich präzisere Teile zu fertigen. Habe ich für diese Erfindung den Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung?

Arbeitnehmer, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses eine Erfindung machen, haben grundsätzlich Anspruch auf eine besondere Vergütung. Das regelt das Arbeitnehmer-Erfindergesetz. Voraussetzung ist aber, dass es sich tatsächlich um eine Erfindung und nicht „nur“ um einen Verbesserung handelt. Für letzteres sehen viele Firmen Prämien vor.

Der Unterschied liegt darin, dass bei einer Erfindung tatsächlich etwas völlig Neues entstanden sein muss, das auch schutzrechtsfähig ist. In Ihrem Fall spricht die Tatsache, dass Sie einen bisher nicht vorhandenen Teil der Maschine gebaut haben, dafür, dass es sich tatsächlich um eine Erfindung handelt.

Da Sie die Erfindung im Arbeitsverhältnis und im Rahmen Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten gemacht haben, müssen sie dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass Sie einen neuen Maschinenteil entwickelt haben und genau beschreiben, wie er aufgebaut ist und welche Ergebnisse damit erzielt werden können.

Der Arbeitgeber hat dann vier Monate Zeit, die Erfindung anzunehmen, das heißt zu erklären, dass er sie nutzen will. Nach einer vom Deutschen Bundestag geplanten Gesetzesänderung ist dazu künftig keine ausdrückliche Erklärung mehr nötig. Es reicht aus, dass der Arbeitgeber die Erfindung nicht zurückgibt. Nimmt er sie an, muss er die Erfindung zum Patent anmelden. Das Verfahren kann eine Weile dauern, schreibt Sie aber als geistigen Urheber der Erfindung fest.

Einen Anspruch auf Vergütung haben Sie, sobald die Erfindung in Anspruch genommen wurde. Wie hoch sie ist, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Es spricht von „angemessener“ Vergütung, wobei der wirtschaftliche Nutzen, aber auch Ihre Position und der Beitrag des Betriebes berücksichtigt werden.

Da vor allem der wirtschaftliche Nutzen häufig erst nach längerer Zeit der Inanspruchnahme feststeht, wird auch die Vergütung oft erst lange nachdem die Erfindung gemacht wurde gezahlt. Um das Verfahren zu verkürzen, bieten viele Firmen ihren Mitarbeitern einen einmaligen Betrag an und sichern sich gleichzeitig alle Nutzungsrechte. Sie sollten sich bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen, wie so etwas bisher gehandhabt wurde – und entscheiden, ob Sie ein entsprechendes Angebot für angemessen halten.Foto: Promo

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an Martine Perreng

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