zum Hauptinhalt

Recht auf Teilzeit: Was Arbeitnehmer berücksichtigen müssen

Einen Anspruch auf Teilzeitarbeit haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Die Arbeitnehmer müssen ihren Wunsch auf eine geringere Arbeitszeit drei Monate vorher ankündigen.

Einen Anspruch auf Teilzeitarbeit haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Die Arbeitnehmer müssen ihren Wunsch auf eine geringere Arbeitszeit drei Monate vorher ankündigen. Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Teilzeitbeginn schriftlich seine Zustimmung oder Ablehnung mitteilen. Das Gesetz macht keine Vorgaben, wie die Arbeitszeit verkürzt werden soll. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung suchen. Im Einzelfall kann der Arbeitgeber den Wunsch auf Teilzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen.

Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann sich kostenlos beraten lassen, empfiehlt Marion Knappe von Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Ansprechpartner sind zum Beispiel Verdi, die GEW oder IG Metall. maha

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false