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RECHTSFRAGEN: Welche Gesetze zu beachten sind

Das Telemediengesetz regelt unter anderem, dass der Webseitenbetreiber ein vollständiges Impressum veröffentlichen muss, erklärt der Fachanwalt für Internetrecht, Jan Schüschen. Das klingt banal, ist aber äußerst brisant.

Das Telemediengesetz regelt unter anderem, dass der Webseitenbetreiber ein vollständiges Impressum veröffentlichen muss, erklärt der Fachanwalt für Internetrecht, Jan Schüschen. Das klingt banal, ist aber äußerst brisant. Kleinste Fehler können Grund für eine Abmahnung sein. Im Preisangabengesetz steht unter anderem, dass Produkte korrekt bezeichnet werden müssen.

Wichtig sind auch Widerrufs- und Rückgabebelehrungen. Sie müssen nicht nur richtig formuliert sein, sondern auch an der richtigen Stelle, am besten direkt neben der Auftragsbestätigung, stehen. Zu beachten ist außerdem der Haftungsausschluss, ein kleiner Text, indem der Unternehmer ausdrückt, dass er keine Gewähr für die Richtigkeit der auf der Website enthaltenen Informationen übernimmt. Ebenso sollte er sich von den Inhalten distanzieren, die seine Nutzer in Foren oder Blogs verbreiten. Gleiches gilt für die Inhalte von Webseiten, auf die der Unternehmer auf seiner Seite per Link verweist. hoel

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