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STEUERTIPP: Fachbücher absetzen

Ausgaben für Bücher können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie ausschließlich beruflichen Zwecken dienen. Eindeutig ist das bei Büchern und Zeitschriften mit rein fachlichem Inhalt, also etwa Gesetzestexten oder Fachbüchern und -zeitschriften für bestimmte Berufe.

Ausgaben für Bücher können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie ausschließlich beruflichen Zwecken dienen. Eindeutig ist das bei Büchern und Zeitschriften mit rein fachlichem Inhalt, also etwa Gesetzestexten oder Fachbüchern und -zeitschriften für bestimmte Berufe. Doch auch Karriereratgeber dienen in der

Regel beruflichen Zwecken, nämlich der Weiterbildung und Orientierung im ausgeübten bzw. einem neuen Beruf.

Bücher mit allgemeinbildendem Inhalt werden von den Finanzämtern oft mit der Begründung abgelehnt, sie würden von vielen Menschen unterschiedlichster Berufe erworben, die keine berufliche Verwendung dafür hätten. Dennoch ist auch hier entscheidend, ob das Buch im Einzelfall beruflichen Zwecken dient (Beispiel: politische Literatur beim Gemeinschaftskundelehrer).

Die Ausgaben müssen grundsätzlich durch Belege nachgewiesen werden. Die Bezeichnung „Fachliteratur“ reicht meist nicht; auch der Titel muss angegeben sein. Ist eine Quittung mit Titelangabe nicht zu bekommen, darf man ihn selbst auf den Beleg schreiben. sizo

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