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Taucher

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Urlaub und Recht: Bevor Sie abtauchen

Das Handy mit auf die Reise nehmen? Mails abrufen? Wozu Arbeitnehmer verpflichtet sind.

Kann mein Chef den zugesagten Urlaub wieder zurücknehmen?

Nein, einmal bewilligt kann der Urlaub nicht mehr zurückgenommen werden. „Nur in absoluten Notfällen kann der Arbeitgeber den Urlaub dann noch verschieben“, erklärt der Professor für Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin, Frank Bayreuther. Die Abwesenheit des Arbeitnehmers müsste für das Unternehmen zur Folge haben, dass es in eine gewisse Bedrängnis gerät. Dafür reicht in der Regel nicht aus, wenn die Firma zum Beispiel unerwartet neue Aufträge erhält, die zügig bearbeitet werden müssen.

Wie lange und wie oft darf ich Urlaub nehmen?

Laut dem Bundesurlaubsgesetz stehen einem Arbeitnehmer 24 Werktage (Samstage inbegriffen) Mindesturlaub, also vier Wochen im Jahr zu. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält den entsprechenden Anteil. Dem Gesetz nach soll der Urlaub zusammenhängend genommen werden, also vier Wochen am Stück. Das ist aber „abdingbar“. Das heißt, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer verständigen, kann der Urlaub auch gestückelt werden. Mindestens einmal im Jahr aber müssen dem Arbeitnehmer von seinem gesetzlichen Urlaub zwölf Tage (inklusive Samstage) am Stück gewährt werden. Ist dagegen im Arbeitsvertrag zusätzlicher Urlaub geregelt, kann er so aufgeteilt werden, wie es Arbeitgeber und Arbeitnehmer wünschen.

Was, wenn ich einen Auftrag versäumt habe und von mir vereinbarte Leistungen vor dem Urlaub nicht mehr erbringen kann?

Auch wenn ein Arbeitnehmer vor dem Urlaubsantritt schlecht gearbeitet hat, ändert das nichts an seinem Recht, einen bereits erteilten Urlaub anzutreten. Subjektiv gesehen hat er so gut gearbeitet, wie er konnte. Nur wenn sich aus seinem Fehler ein betrieblicher Notfall ergibt und etwa einer der wichtigsten Aufträge der Firma ohne seine Anwesenheit nicht realisierbar ist, muss der Arbeitnehmer doch noch den Urlaub verschieben.

Kann der Chef erwarten, dass ich Arbeit mitnehme?

Ein klares Nein. Nach §8 des Bundesurlaubsgesetzes ist Urlaub die absolute Freistellung von der Arbeit. Im Urlaub soll man sich erholen. Der Arbeitgeber hat kein Recht, zu verlangen, dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit irgendetwas für das Unternehmen tut, erklärt Bayreuther. Außerdem: Auch für andere Arbeitgeber darf der Arbeitnehmer in der Erholungszeit nicht tätig sein.

Muss ich das Handy dabei haben oder meine Mails abrufen?

Im Prinzip nicht. Nur wenn es denkbar ist, dass die Firma in eine Notsituation gerät, muss der Arbeitnehmer erreichbar sein, das heißt, er sollte entweder das Mobiltelefon mitnehmen oder die Hoteladresse zurücklassen, rät Arbeitsrechtler Bayreuther. Die Mails müssen im Urlaub nicht abgerufen werden. Das elektronische Postfach kann einfach mal geschlossen bleiben.

Wozu bin ich verpflichtet, bevor ich mich in den Urlaub verabschiede?

Das ist eine vertragsrechtliche Frage, die von der Natur des Arbeitsverhältnisses abhängt. Ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers leicht ersetzbar, hat er keine besonderen Pflichten. Andernfalls muss er seinen Arbeitsbereich „organisationsfähig“ halten, das heißt, seine Arbeit so hinterlassen, dass sie von den Kollegen übernommen werden kann. Er muss etwa eine Vertretung einarbeiten und die Unterlagen übersichtlich und leicht auffindbar ablegen.

Kann ich verlangen, dass mir mein Urlaubsgeld vor Antritt des Urlaubs zugeht?

Ein Arbeitnehmer erhält „Urlaubsentgelt“, das heißt, sein Entgelt wird ihm während seines Urlaubs weitergezahlt. Laut Urlaubsgesetz müsste das Entgelt eigentlich vor Antritt der freien Zeit auf seinem Konto eingehen. Die häufig verbreitete betriebliche Praxis, dass das Urlaubsgeld am Monatsende ausgezahlt wird, ist – soweit nicht in einem anwendbaren Tarifvertrag gestattet – eigentlich nicht zulässig. Das „Urlaubsgeld“ hingegen ist ein Extrageld. Die Höhe und der Zeitpunkt der Auszahlung werden tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich geregelt, berichtet Arbeitsrechtler Bayreuther. Sollte das nicht der Fall sein, folgt das Urlaubsgeld dem Urlaubsentgelt, das heißt, es muss vor dem Urlaubsantritt gezahlt werden.

Welche Urlaubsrechte haben freie Mitarbeiter?

Freie Mitarbeiter, die wirtschaftlich von einem Arbeitgeber abhängig sind, gelten als „arbeitnehmerähnliche Personen“. Sie haben, wie gesetzliche Arbeitnehmer auch, Anspruch auf vier Kalenderwochen Urlaub im Jahr. In dieser Zeit erhalten sie das Honorar, das sie in der Regel in einem Monat verdienen. Freie Mitarbeiter, die dagegen für mehrere Auftraggeber tätig sind, haben keinen Anspruch auf gesetzlichen Urlaub.

Kann mich mein Chef aus dem Urlaub zurückholen?

Auch das ist nur im absoluten Notfall möglich. Ein solcher liegt dann vor, wenn die Rückkehr des Arbeitnehmers in den Betrieb unausweichlich ist.

Wie sicher ist mein Arbeitsplatz? Kann es mir passieren, dass mich mein Arbeitgeber während meines Urlaubs entlässt?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, denn der Urlaub hat auf eine Kündigung keinen Einfluss. Die Kündigungsfrist hängt von der Beschäftigungsdauer ab und wird durch einen Urlaub weder länger noch kürzer. Es kann für den Arbeitnehmer nachteilig sein, wenn er nicht vor Ort ist, sobald die Kündigung ins Haus flattert. Will er dagegen nämlich gerichtlich vorgehen, tickt die Uhr, warnt Bayreuther, denn nur drei Wochen lang hat er dazu Zeit. Das kann schnell knapp werden – oder gar zu spät. Der Arbeitnehmer muss dann zunächst die „nachträgliche Zulassung“ der Klage beantragen. Zeichnet sich eine Kündigung vor dem Urlaub ab, sollte man Vorsorge treffen und jemanden beauftragen, nach der Post zu sehen. So lässt sich wertvolle Zeit sparen.

Aufgezeichnet von Marion Hartig

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