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Karrierefrage: Wann erhält man einen Bildungsgutschein?

In welchem Fall eine Weiterbildung für Arbeitssuchende gefördert wird, erklärt der Experte der Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg.

Unser Leser fragt:

Ich bin Grafikdesigner und seit zwei Wochen arbeitslos. Nun möchte ich eine Schulung in einem speziellen Softwareprogramm absolvieren, das in meinem Beruf sehr wichtig ist. Die Schulung ist allerdings sehr teuer und wird nur außerhalb Berlins angeboten. Wie groß sind die Chancen, dass die Kosten über den Bildungsgutschein getragen werden?

Olaf Möller antwortet:

Der Bildungsgutschein dient der beruflichen Weiterbildung und soll Ihre Chancen verbessern, dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden. Wie lange Sie bisher arbeitslos sind, wie teuer die Schulung ist, und wo sie stattfindet, ist nicht ausschlaggebend. Im Vordergrund steht vielmehr die Frage, ob Ihre Förderung notwendig ist. Eine Qualifikation, die zwar Ihre berufliche Vita ergänzt, voraussichtlich aber nicht hilft, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, finanziert die Arbeitsagentur oder das Jobcenter nicht.

Es ist daher wichtig, dass Sie sich von Ihrer Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter frühzeitig beraten lassen, um zu klären, ob die ausgesuchte Weiterbildung für Sie notwendig ist. In diesem Gespräch werden Ihre Fähigkeiten, der bisherige berufliche Werdegang, Ihre Vorkenntnisse und persönlichen Voraussetzungen besprochen. Ihr Arbeitsvermittler entscheidet auch, inwieweit diese Schulung Ihre berufliche Eingliederung tatsächlich verbessern kann. Er wird seine Erfahrungen aus ähnlichen Vermittlungsprozessen einfließen lassen und dabei vor allem die Situation auf dem Arbeitsmarkt und Ihre Mobilitätsbereitschaft berücksichtigen.

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, so erhalten Sie einen Bildungsgutschein. Er sichert Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und – je nach Einzelfall – die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zu. Ein Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden.

Innerhalb der Gültigkeitsdauer können Sie eine dem Bildungsgutschein entsprechende zugelassene Maßnahme auswählen. Der Bildungsträger und die Weiterbildung, für die Sie sich entscheiden, müssen von einer akkreditierten Stelle zugelassen sein. Hierüber informiert die Aus- und Weiterbildungsdatenbank Kursnet.

Damit Ihre Leistungen zeitnah bewilligt werden können, sollten Sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor der Teilnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit einreichen. Übernommen werden Weiterbildungskosten. Außerdem wird für die Zeit einer geförderten Weiterbildung Arbeitslosengeld I oder II gezahlt, so lange die Anspruchsvoraussetzungen dafür vorliegen.

– Haben Sie auch eine Frage? Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: redaktion.beruf@tagesspiegel.de

Olaf Möller

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