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Wirtschaft: Kartellamt untersagt Lufthansa Niedrigpreise

Das Bundeskartellamt hat der Lufthansa ihre drastischen Preissenkungen auf der Strecke von Berlin nach Frankfurt untersagt. Kartellamtspräsident Ulf Böge entschied, dass die Lufthansa künftig mindestens 35 Euro mehr als der Lufthansa-Konkurrent und Billiganbieter Germania verlangen muss.

Das Bundeskartellamt hat der Lufthansa ihre drastischen Preissenkungen auf der Strecke von Berlin nach Frankfurt untersagt. Kartellamtspräsident Ulf Böge entschied, dass die Lufthansa künftig mindestens 35 Euro mehr als der Lufthansa-Konkurrent und Billiganbieter Germania verlangen muss. Das Verhalten der Lufthansa sei "missbräuchlich" und ziele darauf ab, den Konkurrenten zu verdrängen, sagte Böge. "Die Lufthansa hat durch eine Niedrigpreis-Verluststrategie versucht, den Wettbewerb wesentlich zu beeinträchtigen", sagte Böge. Der Geschäftsführer der Germania, Mustafa Muscati, wirft der Lufthansa "Dumping-Preise" (siehe Lexikon Seite 18) vor.

Seit Mitte November vergangenen Jahres macht die Germania der Lufthansa auf der Strecke zwischen Berlin-Tegel und Frankfurt ihr Monopol streitig. Sie bietet einen einfachen, umbuchbaren Flug für 99 Euro an. Die Lufthansa reagierte darauf mit einer Preissenkung von rund 60 Prozent und bot ihrerseits für 200 Euro einen voll flexiblen Hin- und Rückflug an.

Das Bundeskartellamt hat fest gestellt, dass die Lufthansa bei einem Preis von unter 134 Euro pro einfacher Flugstrecke ihre Kosten nicht decken kann. Denn die Lufthansa biete ihren Kunden, anders als die Germania, zusätzliche Leistungen wie Verpflegung, das Kundenprogramm Miles & More sowie eine deutlich höhere Flugfrequenz. Diese Angebote kosten die Lufthansa dem Bundeskartellamt zufolge 35 Euro. Um dem begonnenen Wettbewerb auf der Strecke eine Chance zu geben, müsse die Lufthansa ihren Flug um diese Summe verteuern.

Die Lufthansa will mit allen rechtlichen Mitteln gegen die Untersagung vorgehen, sagte Sprecher Wolfgang Weber. Das Unternehmen plane nicht, die Preise zu erhöhen. "Wir reagieren lediglich auf unsere Wettbewerber", erläuterte er die niedrigen Preise. Angesichts eines liberalisierten Marktes mit 1,5 Millionen Lufthansa-Tarifen sei es nicht hinnehmbar, dass das Bundeskartellamt bei einem einzigen Tarif als Regulierungsbehörde auftrete. Die Lufthansa hat vor, einen jahrelangen Rechtsstreit zu führen und so die Untersagung hinauszuzögern. Deshalb habe er seine Anordnung als sofort vollziehbar verfügt, sagte Böge. Aber auch dagegen kann die Lufthansa beim Oberlandesgericht Düsseldorf Widerspruch erheben. Eine Entscheidung würde voraussichtlich bis Mitte März fallen. Wenn das Gericht zugunsten der Lufthansa entscheidet, könnte sie zunächst weiter mit dem Niedrigtarif fliegen. Würde das der Lufthansa gelingen, entstünden laut Bundeskartellamt "irreparable Schäden". Germania würde sofort verdrängt und neue Wettbewerber abgeschreckt werden.

Germania-Chef Mustafa Muscati sieht sich in der Entscheidung des Kartellamts bestätigt. Falls die Lufthansa in den nächsten Tagen ihre Preise nicht erhöhe, werde die Germania ihre Preise selbst weiter senken, damit der 35-Euro-Abstand zustande komme. "Diese Summe werden wir dann von der Lufthansa als Schadenersatz zurück fordern", kündigte Muscati an. Der Wettbewerbsrechtler Wernhard Möschel sieht die Preissenkungen der Lufthansa allerdings als legitim an. "Man kann einem Unternehmen den Einstieg in die Preise eines Wettbewerbers nicht verwehren, nur damit der bequem im Markt bestehen kann", so Möschel. Gezielte Kampfpreisunterbietung mit dem Ziel, einen Mitbewerber aus dem Markt zu treiben, seien extrem rar.

1997: Zu hohe Preise

Erst 1997 war das Bundeskartellamt schon einmal gegen die Lufthansa vorgegangen - allerdings wegen zu hoher Preise. Die Lufthansa hatte auf der Strecke Frankfurt-Berlin viel höhere Preise verlangt als auf der Strecke München-Berlin, wo auch der Konkurrent Deutsche BA flog. Das Kartellamt hatte in dieser Preisspaltung den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gesehen. Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren 1999 zurück an das Kammergericht, wo das Urteil noch aussteht.

fw

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