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Wirtschaft: Kartellamt versus Axel Springer

Behörde könnte Fusion mit Pro Sieben Sat 1 kippen

Berlin – In einem Zwischenbericht, den die Axel Springer AG am Freitag erhalten hat, teilt das Bundeskartellamt mit, dass nach derzeitigem Ermittlungsstand die Fusion mit der Pro Sieben Sat 1 Media AG untersagt würde. Springer hat bis zum 8. Dezember Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Ende Dezember wird das Kartellamt endgültig entscheiden, ob Springer die Fernsehgruppe übernehmen darf.

Bei der Bonner Behörde war am Freitag niemand für Anfragen zu erreichen. Laut Springer trägt sie drei Argumente vor. Erstens stünden sich mit Springer und Bertelsmann nach dem Zusammenschluss „zwei symmetrische Konzerne gegenüber“, die nicht mehr konkurrieren würden. Zweitens würde sich die bereits jetzt marktbeherrschende Stellung von Springer im Lesermarkt für Kaufzeitungen verstärken. Drittens würde sich der Wettbewerb im Anzeigenmarkt der überregionalen Tageszeitungen verschlechtern. Derzeit prüfen die Springer-Anwälte das Schreiben des Kartellamts. Vorstandschef Mathias Döpfner zeigt sich zuversichtlich, gute Argumente zur Hand zu haben, um die Bedenken letztlich auszuräumen.

Unverständnis besteht bei Springer, warum es nicht möglich sein soll, zu Bertelsmann aufschließen zu dürfen, hat der Gütersloher Konzern doch eine deutlich stärkere Marktstellung. Offensichtlich wird außerdem „Bild“ einmal als Kauf- und einmal als überregionale Tageszeitung gewertet. Das Kartellamt scheint der Ansicht zu sein, im Lesermarkt für Kaufzeitungen könnten wechselseitige Verschränkungen mit den TV-Sendern die Stellung von „Bild“ stärken. Während aus der Sicht von Springer „Bild“ im Anzeigenmarkt mit Regionalzeitungen konkurriert, sieht das Kartellamt das Blatt in diesem Fall auf einer Stufe mit überregionalen Zeitungen wie „FAZ“ und „SZ“ und meint, auch im Anzeigengeschäft bremse die Fusion den Wettbewerb. usi

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