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Wirtschaft: Kartellamt will Deutsche Bahn zur Ordnung rufen

Behörde leitet Verfahren gegen Staatskonzern wegen Wettbewerbs-Behinderung ein – Streit um Fahrplan-Auskünfte für Konkurrenten

Berlin (brö). Das Bundeskartellamt hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Bahn AG eingeleitet, weil sich das Unternehmen weigert, die Abfahrtszeiten von KonkurrenzZügen in seine Fahrpläne aufzunehmen. Es bestehe der Verdacht, dass die Bahn ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, erklärte die Wettbewerbsbehörde am Montag in Bonn. Damit gerate die Liberalisierung des einstigen Monopol-Marktes in Gefahr, sagte Kartellamts-Präsident Ulf Böge. Die Bahn teilte mit, sie sehe dem angekündigten Verfahren „gelassen entgegen“.

Hintergrund ist der Streit zwischen der Deutschen Bahn und der Connex-Gruppe, die seit rund einem Jahr als erstes Unternehmen in Deutschland einen Fernverkehrszug in Konkurrenz zur Bahn fahren lässt. Connex ist ein Tochterunternehmen des französischen Mischkonzerns Vivendi. Seit Dezember 2002 gibt es zudem die Verbindung Zittau-Stralsund. Die Bahn weigert sich jedoch beharrlich, diesen so genannten Interconnex, der zwischen Gera und Rostock verkehrt, in ihren regulären Fahrplan aufzunehmen. Auch über die Preise schweigt sie sich aus.

Deshalb schwelt bereits seit Wochen ein Rechtsstreit zwischen beiden Unternehmen. Bahnchef Hartmut Mehdorn will nicht den „Steigbügelhalter für Wettbewerber spielen“, weil er fürchtet, in Zukunft im Fernverkehr weitere Konkurrenz zu bekommen und noch mehr Marktanteile zu verlieren. Es sei nicht Aufgabe der Bahn, das Marketing für sie zu übernehmen. Ab April könnten zudem ausländische Bahnen auf dem deutschen Netz fahren. Man könne der Bahn nicht zumuten, dann auch diese Verbindungen in ihren Medien zu veröffentlichen. Nach einer Entscheidung des Berliner Landgerichts ist die Bahn aber nun vorläufig dazu verpflichtet, die Connex-Züge im Internet anzugeben.

Das Bundeskartellamt erklärte nun jedoch, es sehe keine Gründe, weshalb der Staatskonzern die Züge von Wettbewerbern weder in den Internet-Fahrplan noch in das reguläre Kursbuch aufnehme. „Transparenz ist ein wesentliches Element für entstehenden Wettbewerb“, befand Böge. Werde die notwendige Transparenz verhindert, schrecke das auch potenzielle Wettbewerber ab. Das Kartellamt kann in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Bahn ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro verhängen.

Unterdessen hat die Bahn eingeräumt, dass es Mängel bei der neuen Generation der Hochgeschwindigkeitszüge ICE 3 gibt. Deshalb könne es zu Störungen kommen. Eine Bahn-Sprecherin bestätigte am Montag einen Bericht des SWR, wonach die ICE-3-Züge noch zahlreiche Fehler aufweisen. Es handele sich um eine Reihe „erstgradiger Mängel“, infolge derer die Spitzengeschwindigkeit der Züge von 300 Kilometer pro Stunde häufig nicht gefahren werden könne. Dadurch komme es zu Verspätungen. Betroffen ist vor allem die neue Strecke Frankfurt (Main)-Köln.

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