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Kartellverfahren: Geldstrafen für Absprachen auf dem Zementmarkt

Fünf große Zementhersteller sind zur Zahlung einer Strafe in Höhe von knapp 330 Millionen Euro verurteilt worden. Das Kartellamt hatte eine höhere Zahlung gefordert.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf blieb mit seinem Urteil hinter den Forderungen des Bundeskartellamtes zurück. Die Wettbewerbshüter hatten 2003 gegen betroffene Unternehmen wie HeidelbergCement, Dyckerhoff oder Schwenk und Holcim eine Rekordstrafe in Höhe von rund 650 Millionen Euro verhängt. Die Firmen sollen über Jahre Absprachen getroffen haben, um die Preise künstlich zu verteuern.

Die Kartellvorwürfe hätten sich in den Verhandlungen des OLG weitgehend bestätigt, sagte ein Sprecher des Gerichts. Die Bußgelder richten sich aber nach den Mehrerlösen, die die Kartellsünder durch Absprachen erzielen. Sie seien gesenkt worden, weil es einzelne Lücken in der Beweiskette für die Mehrerlöse gegeben habe. Im Fall von HeidelbergCement wurde die Strafe dem Unternehmen zufolge um gut 80 Millionen auf 170 Millionen Euro verringert. Dyckerhoff muss einer Sprecherin zufolge 50 Millionen Euro zahlen statt der ursprünglich geforderten 95 Millionen Euro.

"Wir werden das so annehmen", sagte eine Dyckerhoff-Sprecherin. Der Konzern habe bereits ausreichend Rückstellungen für das Bußgeld gebildet.

ZEIT ONLINE, Reuters, sp

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