zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Kein schöner Schein: Teurer Energiepass ist nicht so viel wert Studie des Bundesbauministeriums belegt:

Nur 29 Prozent der Bedarfsausweise zutreffend

Eine der jüngsten Studien des Bundesbauministeriums hat ein brisantes Ergebnis: Die meisten der teuren Energieausweise, die seit 2009 für Gebäude ausgestellt werden müssen, sind schlicht falsch. Als Nachweis, ob sich ein Gebäude umweltbewusst heizen lässt oder nicht, taugen sie nicht besonders viel. „Die Fehleranfälligkeit des Energieausweises ist erheblich“, heißt es im Resümee der Studie. Das soll jetzt Konsequenzen haben. Organisationen, die Bauherren und Hausbesitzer vertreten, fordern Neuregelungen bei den Energieeinsparverordnungen.

Mit der Studie „Evaluierung ausgestellter Energieausweise für Wohngebäude nach EnEV 2007“, die dem Tagesspiegel vorliegt, wollte das Bundesbauministerium wohl eigentlich die Zweifel aus Fachkreisen entkräften, die die Energiepässe seit längerer Zeit kritisch sehen – so heißt es hier und da hinter der Hand. Doch das Ergebnis der Studie wurde eine dicke Überraschung für das Ministerium, und die externen Sachverständigen sehen sich bestätigt. Das Ministerium ließ bisher offen, welche Konsequenzen es ziehen will; die Antwort auf eine Anfrage des Tagesspiegels stand bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch aus.

Die zweite dicke Überraschung: Die Billig-Variante des Energieausweises – es gibt den sogenannten „Verbrauchsausweis“ schon für 25 bis 35 Euro – ist wesentlich zuverlässiger als die teurere Bedarfsberechnung. Allerdings sind die preiswerten Testate nur für neuere Bauten oder für größere Anlagen aus dem alten Bestand zugelassen. Besitzer von älteren Eigenheimen und Gebäuden mit höchstens fünf Wohnungen müssen für einen Energiepass nach der „Bedarfsmethode“ tiefer in die Tasche greifen: 100 bis 200 Euro, in Einzelfällen kostet die Untersuchung auch schon einmal 1000 Euro und mehr.

Die vielen hübschen Feinheiten der EnEV 2007, der Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2007, waren an den meisten Bundesbürgern vorbeigegangen – obwohl ein Verstoß gegen die Energieeinsparvorschriften teurer kommt als dreimal mit Vollgas über die rote Ampel: Bis zu 15 000 Euro Bußgeld drohen.

So ist jetzt, nach den Verschärfungen durch die Nachfolgeregelung EnEV 2009, die Lage: Bei jedem Hausverkauf oder bei jeder Neuvermietung muss auf Verlangen „unverzüglich“ ein Energieausweis vorgelegt werden – damit soll jeder Interessent die Umweltfreundlichkeit der Wohnung oder des Hauses bewerten können. Die Energieausweise sehen nicht viel anders aus als die bunten Energieaufkleber an Kühlschränken, Waschmaschinen oder Gefriertruhen. In öffentlich genutzten Gebäuden mit mehr als 1000 qm müssen die Energieausweise sogar an einer „gut sichtbaren Stelle öffentlich ausgehängt werden“.

Jetzt kommen die wirklichen Feinheiten: Für alle Wohngebäude, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 datiert, sowie für die großen Wohnanlagen gleich welchen Alters reichen eine Bestimmung nach dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre – etwa die Gasrechnung oder der Heizölverbrauch – und die Berechnung der beheizten Wohnfläche. Dabei wird mit Witterungsfaktoren der Unterschied zwischen kalten und warmen Jahren ausgeglichen. Der „Verbrauchsausweis“ ist schnell berechnet – und vergleichsweise günstig. Er gilt zehn Jahre.

Feinheit Nummer zwei: Für alle Bestandsbauten aus der Zeit vor 1977 in den Größenklassen Einfamilienhaus oder Gebäude mit nicht mehr als fünf Wohnungen wird es teuer. Zugelassene Energieberater müssen das Gebäude begehen und Dämmung und alle wichtigen Bauteile begutachten und berechnen: Das Gebäude wird klassifiziert. So viel Aufwand kostet viel – und muss alle zehn Jahre wiederholt werden. Ausnahmen vom teuren Bedarfsausweis sind nur bei den Baudenkmälern und Kleinstbauten zugelassen.

Besonders fein für die Energieberater: Der Gesetzgeber gibt für die Energiesparzeugnisse keinen Kostenrahmen vor, abgerechnet wird nach Aufwand – und der kann stark variieren. Es lohnt, sich einen Kostenvoranschlag geben zu lassen und die Preise zu vergleichen. Zum Energieberater beruft die Energieeinsparverordnung alle Ingenieure der entsprechenden Fachrichtungen, Architekten, Handwerksmeister und geprüfte Techniker der einschlägigen Gewerbe; sie haben bei 38,9 Millionen Wohneinheiten ein auskömmliches Aufgabengebiet. Und die nächste Energieeinsparverordnung (EnEV 2012) wird noch einen drauflegen: Künftig muss der Energieausweis auch zwei Maßnahmenpakete für die Sanierung und deren Kosteneffizienz umfassen. Das kostet natürlich extra.

In der Gegenwart haben sich die aufwendigen und teuren Bedarfsausweise nicht sonderlich bewährt. Die Studie des Bundesbauministeriums, begleitet vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, hatte 94 Energieausweise nachprüfen lassen – nur 29 Prozent der Bedarfsberechnungen waren richtig, einer lag mit 108 Prozent Abweichung schon in einer ganz anderen Welt. Viele der Gutachten ähnelten der Methode „Pi mal Daumen“: Software fehlerhaft eingesetzt, Planunterlagen falsch ausgewertet, Aufbau der Bauteile unzulässig geprüft, Baualtersklassen nicht richtig ermittelt. Fehlerquote 71 Prozent. Fazit der Prüfer: „Der eigentlich höherwertige Bedarfsausweis hat in der Praxis eine unzureichende Zuverlässigkeit.“ Auch bei den preiswerten Verbrauchsausweisen gab es viele Ungenauigkeiten. Die Gebäudeflächen wurden falsch ermittelt, die Klimafaktoren verwechselt, die Verbrauchswerte falsch übernommen: unterm Strich eine Fehlerquote von 34 Prozent. Die Gutachter schätzen ihre Studie als repräsentativ ein.

Der Hausbesitzerverband „Haus & Grund“ will das so nicht mehr hinnehmen. „Wir sehen uns bestätigt“, kommentierte Präsident Rolf Kornemann die Studie. „Der Gesetzgeber muss sich den Tatsachen stellen und den Verbrauchsausweis umgehend wieder für alle Wohngebäudearten zulassen.“ Ähnlich artikulierten sich der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dirk Fischer und der zuständige Berichterstatter Volkmar Vogel: „Es gilt, die Diskriminierung kostengünstiger Verbrauchsausweise gegenüber Bedarfsausweisen abzuschaffen. Die geltende Regelung für kleinere Gebäude ist laut Gutachten unnötig und nicht relevant. Wir wollen eine vollständige Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen.“

Der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin geht noch einen Schritt weiter: Im Sommer, so kündigte es VPB-Geschäftsführerin Corinna Merzyn an, werde ihr Verband zusammen mit anderen Organisationen eine eigene Untersuchung zum Thema Energiesparen vorlegen. Und man werde praxisnahe Vorschläge machen. Es sei ohnehin besser, bei einem Immobilienkauf das ganze Gebäude mit allen Installationen von einem Fachmann objektiv prüfen zu lassen, meint Corinna Merzyn: „Da weiß man, was man kauft.“ Und diese Expertise komme „auch nicht teurer als ein Energieausweis nach der Bedarfsmethode“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false